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Ob Sie nach einem Schadensfall ein neues Handy erhalten, ist von der gewählten Versicherung abhängig.
Grundsätzlich ist es das Ziel der Handyversicherung, beschädigte oder kaputte Geräte zu reparieren und wieder funktionsfähig zu machen. Die Versicherung prüft dabei zunächst, ob eine Reparatur möglich und wirtschaftlich ist. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unter wirtschaftlichen Aspekten nicht sinnvoll, sehen die Versicherer verschiedene Ersatzleistungen vor.
Einige Versicherungen bieten hierbei die Option auf ein dem versicherten Gerät gleichwertiges Austauschgerät an. Entscheiden Sie sich für ein Austauschgerät, haben Sie keinen weiteren Anspruch auf eine Auszahlung. Zudem geht das defekte Handy in den Besitz des Versicherers über.
In den meisten Fällen erhalten Verbraucher bei einem Totalschaden eine Auszahlung von ihrer Versicherung. Diese berechnet sich entweder anhand des Marktwerts oder Zeitwerts des defekten Gerätes. Eine weitere Option ist die Neukaufbeteiligung, bei der sich der Versicherer an den Kosten für ein neues Smartphone beteiligt.
Soforttausch
Manche Versicherer bieten die Option eines Soforttausches an. Hierbei erhalten Sie bis 18 Uhr des folgenden Werktags ein neues, dem defekten Handy gleichwertiges Austauschgerät. In der Regel wird für diese Leistung eine Selbstbeteiligung fällig. Der Vorteil: Sie müssen nicht tagelang auf ein Handy verzichten und sind direkt wieder mobil erreichbar.