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Die Handyversicherung deckt lediglich Schäden ab, die nach dem Vertragsabschluss entstehen. Bereits entstandene Schäden werden nicht von der Versicherung übernommen.
Dennoch kann eine Handyversicherung auch nach einem bereits entstandenen Schaden abgeschlossenen werden. Versicherungsnehmer sollten sich dabei jedoch bewusst sein, dass die Versicherung für den bereits entstandenen Schaden nicht leistet – er muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Wer sein Gerät nach einem Schaden versichern möchte, sollte sich daher genau überlegen, ob dies sinnvoll ist.
Wartezeiten bei nachträglicher Versicherung
Wird ein Handy erst nachträglich versichert – wenn das Gerät also nicht mehr als Neugerät gilt – sehen die Anbieter von Handyversicherungen häufig eine Wartezeit vor. Diese beträgt häufig einen Monat. Innerhalb dieser Wartezeit werden die Kosten für Schäden nicht übernommen. Somit sichern sich die Anbieter gegen den Fall ab, dass ein Tarif kurz nach einem Schaden abgeschlossen wird, um diesen geltend zu machen.
Durch einen Schaden kann das Smartphone enorm an Wert verlieren. Unter Umständen lohnt es sich eher, auf die Versicherung für das alte Gerät zu verzichten. Ist die Anschaffung eines Neugerätes notwendig, kann dieses von vornherein mit Sofortschutz abgesichert werden.