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Erleidet Ihr Smartphone einen Schaden, sollten Sie diesen so schnell wie möglich der Versicherung melden. Nur dann kann die Regulierung des Schadensfalls, zu der die Reparatur oder – wenn nötig – der Austausch des Gerätes gehören, in die Wege geleitet werden. Einige Versicherungen sehen eine Frist vor, innerhalb der ein Schaden nach Eintritt gemeldet werden muss – zum Beispiel sieben oder 14 Tage.
Um einen Schaden zu melden haben Sie mehrere Optionen:
Versicherungsnehmer sind dazu angehalten, wahrheitsgemäße Angaben zur Schadensursache gegenüber der Versicherung zu machen. Um den Hergang des Schadens möglichst genau zu dokumentieren, können Fotos an die Versicherung geschickt werden.
Schaden gering halten
Versicherte sind dazu verpflichtet, den Schaden am versicherten Handy so gering wie möglich zu halten. Versuchen Sie also nicht, den Schaden selbst zu reparieren oder die Reparatur von einer nicht zugelassenen Werkstatt durchführen zu lassen. In diesen Fällen kann die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar verweigern!
Nachdem der Schaden bei der Versicherung gemeldet wurde, sendet diese dem Kunden in der Regel ein Versandetikett zu. Mit diesem kann das beschädigte Handy eingesandt werden. Danach wird geprüft, ob das Gerät repariert werden kann oder ob der Kunde ein Ersatzgerät oder eine Auszahlung erhält.
Reparaturdauer
Die Dauer für die Reparatur ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei den über CHECK24 angebotenen Handyversicherungen beträgt die Reparaturdauer in der Regel zwischen zwei und sieben Werktagen.
Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Versicherungs-Assistentin. Sie können mich jederzeit erreichen.
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