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Ob eine Versicherung für Telefonkosten, die infolge eines Diebstahls entstehen, aufkommt, hängt in der Regel von den Umständen des Diebstahls ab.
Wurde das Smartphone aus der eigenen Wohnung entwendet und entstehen daraufhin Telefonkosten, kann die Hausratversicherung für den Schaden aufkommen. Dies gilt auch für den Fall, dass das Handy bei einem Raubüberfall gestohlen wird. Welche Leistungen Ihre Hausratversicherung genau abdeckt, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Begrenzung der Leistung
Die meisten Versicherungen übernehmen die Telefonkosten nur bis zu einer bestimmten Höhe, beispielsweise bis zu 1.000 Euro.
Bei der Handyversicherung lässt sich zwar auch die Zusatz-Option „Diebstahlschutz” auswählen, allerdings kommt diese in der Regel nicht für die Telefonkosten auf, die nach einem Diebstahl des versicherten Gerätes entstehen können.
Dafür bieten manche Versicherer eine Cyberversicherung an. Dann sind beispielsweise der Missbrauch von Zahlungsdaten oder Shopping-Apps sowie der Betrug beim Online-Shopping versichert. Auch diese Leistung ist in der Regel begrenzt – etwa auf 2.000 Euro.