Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 54
Montag - Freitag von 9:00 - 18:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
Ja, sofern Ihre Handyversicherung einen Diebstahlschutz enthält, müssen Sie einen Diebstahl bei der zuständigen Polizeidienststelle melden. Dasselbe gilt für den Verlust des Smartphones durch Einbruchdiebstahl und Raub.
Wichtig ist, dass Sie den Schaden unverzüglich anzeigen, sobald Sie Ihn festgestellt haben. Neben der Polizeidienststelle ist auch die Versicherung sofort über den Diebstahl zu unterrichten. Die Unterlagen der Polizei, insbesondere die Bestätigung der Anzeige, sollte der Versicherungsnehmer ebenfalls zeitnah an seinen Versicherer weiterleiten.
Eine solche Anzeige gehört zu den Pflichten des Versicherungsnehmers – wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar komplett verweigern.
SIM-Karte sperren lassen
Wird Ihr Handy gestohlen, sollten Sie schnellstmöglich die SIM-Karte über Ihren Netzanbieter sperren lassen. So können weitere Schäden und hohe Handyrechnungen vermieden werden. Bei einigen Versicherern kann diese Vorsichtsmaßnahme – ebenso wie eine Strafanzeige bei der Polizei – zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehören.
Um es gar nicht erst zu einem Diebstahl kommen zu lassen, sind Verbraucher dazu angehalten, das versicherte Handy stets sicher bei sich zu führen. Das Smartphone sollte man zudem immer im Blick behalten und keinesfalls gut sichtbar liegen lassen – beispielsweise im Auto.