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Die Industriehaftpflichtversicherung ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für industrielle Großbetriebe – beispielsweise große Hersteller, Händler oder Dienstleister. Versichert sind dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im täglichen Betriebsablauf verursacht werden können.
Der Gesetzgeber schreibt keine Industriehaftpflichtversicherung für Unternehmen vor. Jedoch ist eine Absicherung für größere Betriebe unbedingt empfehlenswert, denn ohne Versicherungsschutz können viele Risiken enorme finanzielle Schäden verursachen. Auch infolge von Personen- oder Sachschäden können die Folgekosten aus Forderungen der Geschädigten extrem hoch ausfallen.
Beispiel:
Ihre Firma produziert Autoteile. Sie liefern eine Reihe defekter Bauteile an einen Kunden. Dieser verzeichnet daraufhin Einnahmeeinbußen und verlangt Schadensersatz von Ihrer Firma. Eine Industriehaftpflichtversicherung zahlt die Forderungen für Sie.
Werden Versicherungsfälle durch einzelne Mitarbeiter verursacht, haftet die Industriehaftpflicht ebenfalls. Ferner prüft sie, inwieweit Forderungen mutmaßlich geschädigter Personen oder Unternehmen gerechtfertigt sind. Die Haftung besteht nur, wenn Versicherte ihren Obliegenheiten in der vereinbarten Weise nachgekommen sind.
Tipp für Privatpersonen: Finden Sie problemlos und schnell die Privathaftpflicht, die Ihrem Versicherungsbedarf am besten entspricht – mit dem Vergleich der Privathaftpflicht kein Problem!
Die im Gewerbehaftpflicht-Versicherungsvergleich verfügbaren Versicherer bilden aktuell eine Marktabdeckung von über 50% ab. Diese können Sie kostenlos miteinander vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Die im Gewerbehaftpflicht-Versicherungsvergleich verfügbaren Versicherer bilden aktuell eine Marktabdeckung von über 50% ab. Diese können Sie kostenlos miteinander vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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