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D&O-Versicherung für Unternehmen und Manager

Ob die Neueinführung von Produkten, eine Restrukturierung oder Investitionsentscheidungen: Führungskräfte treffen weitreichende Entscheidungen. Mit einer D&O-Versicherung können Unternehmen Ihre Führungskräfte oder Manager sich persönlich absichern.

Manager, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder Beiräte tragen dabei eine große Verantwortung und sind persönlich für Entscheidungen, die ihre Unternehmen und Betriebe betreffen, verantwortlich. Dabei sind sich die Entscheidungsträger oftmals nicht über das Ausmaß der Haftung im Klaren, das sie dabei übernehmen. Und das, obwohl die Haftungsregelungen für Führungskräfte in Deutschland weltweit zu den strengsten zählen.

Aus diesem Grund ist es für Entscheidungsträger und Unternehmen wichtig, sich für den Schadensfall optimal abzusichern, am besten mit einer „Directors and Officers Liability Insurance” – kurz D&O-Versicherung.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Meistens wird die Versicherung von Unternehmen für ihre Führungskräfte und Entscheider abgeschlossen. In diesem Fall handelt es sich um eine Versicherung zugunsten Dritter und das Unternehmen zahlt in der Regel den Versicherungsbeitrag. Die Versicherung kann aber auch von Managern persönlich abgeschlossen werden. Eine solche persönliche D&O-Versicherung schützt in der Regel nur den Versicherungsnehmer und wird von diesem selbst bezahlt.

Eine D&O-Versicherung versichert ausschließlich die Entscheidungsträger eines Unternehmens, nicht aber das Unternehmen selbst. Ein Versicherungsfall bei einer D&O-Versicherung tritt dann ein, wenn ein Geschädigter eine erste Anspruchserhebung schriftlich geltend macht (Claims-Made-Prinzip).

Wieso eine D&O-Versicherung für Unternehmen wichtig ist

Schon ein Fehleinkauf oder eine nachlässige Angebotskalkulation kann zu Schäden in Millionenhöhe führen, für die Personen mit Entscheidungsgewalt innerhalb eines Unternehmens zur Verantwortung gezogen werden können. Geschäftsführer haften im Schadensfall häufig nicht nur mit ihrer erbrachten Einlage, sondern auch mit ihrem Privatvermögen – im Ausnahmefall sogar unbegrenzt. Ein fehlender Versicherungsschutz kann für das Management somit enorme finanzielle Folgen haben.

Das führt im schlimmsten Fall zur Privatinsolvenz, zur Belastung der Unternehmensbilanz sowie Reputations- und Vertrauensverlusten für den Betrieb. Damit es nicht so weit kommt, können sich die betroffenen Akteure mit einer D&O-Versicherung absichern.

Immer mehr Klagen gegen Führungskräfte

Immer häufiger kommt es zu Klagen gegen die Führungsriegen von Unternehmen. Allein bei der Allianz haben sich die Schadensmeldungen bei der D&O-Versicherung zwischen 2015 und 2018 um fast 50 Prozent erhöht. Gleichzeitig sind sich laut einer Umfrage der Markel Insurance SE 95 Prozent der deutschen Geschäftsführer nicht darüber bewusst, in welchem Umfang sie im Schadensfall haften.

In diesen Fällen leistet die Versicherung

Eine D&O-Versicherung sichert Entscheidungsträger sowohl gegen Schadensersatzansprüche des eigenen Unternehmens als auch von Außenstehenden ab.

  1. Innenhaftung: Bei der Innenhaftung sind die Führungskräfte gegenüber Forderungen der eigenen Firma versichert. Alle Ansprüche, die ein Unternehmen also im Schadensfall an die eigenen Führungskräfte stellt, sind abgesichert.
  2. Außenhaftung: Die Außenhaftung sichert die Führungsriege gegenüber Forderungen Dritter, etwa von Geschäftspartnern, Kunden, Behörden oder anderen Betrieben, ab.

Die folgenden Versicherungsfälle können jeweils in den Bereichen der Innen- und Außenhaftung auftreten:

Innenhaftung

  • Bilanzhaftung während der Gründungsphase
  • Kreditvergabe ohne die üblichen Sicherheiten
  • Verkauf von Unternehmensanteilen unter Wert
  • Einkauf nicht geeigneter Anlagen (z. B. Maschinen oder IT-Infrastruktur)
  • Auslieferung von Waren ohne die ausreichenden Sicherheiten
  • Missachtung der Kapitalerhaltungspflicht
  • Verspätete Stellung eines Insolvenzantrages
  • Missachtung der erforderlichen Sorgfalt beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen

Außenhaftung

  • Formfehler beim Aufsetzen von Verträgen mit Dritten
  • Verstoß gegen Wettbewerbs- und Markenrechte
  • Fördermittel werden zurückgefordert
  • Ansprüche des Insolvenzverwalters
  • Verstöße gegen Zollbestimmungen
  • Steuern und Abgaben werden nicht gezahlt
  • Fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldung
  • Forderungen gegenüber Dritten wird nicht nachgekommen

Schadensbereiche und -beispiele

Der Versicherungsschutz der D&O-Versicherung umfasst also sämtliche Tätigkeiten im operativen und strategischen Geschäft der Führungsriege. Diese lassen sich in die folgenden drei Hauptbereiche einteilen, aus denen sich Schadensfälle ergeben können:

  1. Organisationsverschulden: Sind Unternehmensstrukturen unklar und gibt es keine klar definierte Aufgaben- und Kompetenzverteilung, kann es schnell zu Schäden aufgrund fehlender Organisation kommen. Auch ohne ein funktionierendes Risikomanagement und bei grundsätzlichen Fehleinschätzungen von Risiken ist dies häufig der Fall.
  2. Auswahlverschulden: Zu Schäden, die auf Auswahlverschulden basieren, kommt es, wenn Mitarbeiter oder Dienstleister nicht sorgfältig genug ausgewählt werden. Ebenso zählen dazu Investitionsentscheidungen, die ohne Datengrundlage, Kosten-Nutzen-Analyse oder die Berücksichtigung aktueller Trends gefällt werden.
  3. Überwachungsverschulden: Zu Schadensersatzansprüchen dieser Art kommt es in der Regel, wenn Kontrollmechanismen fehlen oder Fristen versäumt werden.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen die versicherten Schäden:

  • Schadensbeispiel 1: Organisationsverschulden

    Gravierende strukturelle Mängel in der Kalkulation eines Angebots werden übersehen. Für die daraus resultierenden hohen Verluste wird die Geschäftsführerin des zuständigen Bereichs zur Verantwortung gezogen. Ihre persönliche D&O-Versicherung greift.

  • Schadensbeispiel 2: Auswahlverschulden

    Ein Geschäftsführer engagiert einen IT-Dienstleister, um eine neue IT-Infrastruktur im Unternehmen zu installieren. Die Implementierung verzögert sich jedoch, weil der Dienstleister unerfahren ist und zu wenig Personal zur Verfügung stellt. Auch das vorgesehene Budget wird überschritten. Daraus resultieren IT-Probleme, die dem Unternehmen hohe Umsatzverluste einbringen. Die persönliche D&O-Versicherung des Geschäftsführers kommt für den entstandenen Schaden auf.

  • Schadensbeispiel: Überwachungsverschulden

    Aufgrund einer Rabattaktion für Kunden müsste sich die Produktion des Unternehmens um 50 Prozent steigern. Auf solche hohen Produktionskapazitäten ist das Unternehmen allerdings nicht ausgelegt – die Lieferzeiten des Produktes verlängern sich stark. Kunden, die bereits mit dem Produkt geplant haben, verlangen Schadensersatz oder stornieren ihre Bestellung. Das Unternehmen verlangt den Umsatzverlust vom verantwortlichen Management zurück – die D&O-Versicherung erstattet den Schaden.

 

Die häufigsten Schäden

Am häufigsten kommt es aufgrund von Vermögensschäden, Insolvenz- und Rufschädigungen sowie Unternehmensfusionen zu Ansprüchen an die Versicherung.

Das kostet eine D&O-Versicherung

Wie viel eine D&O-Versicherung kostet, hängt in erster Linie vom Versicherer, dem gewählten Tarif und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Die Bilanzkennzahlen des jeweiligen Unternehmens eignen sich als erste Orientierung für die Höhe der zu wählenden Versicherungssumme.

Versicherungssumme wird geteilt

Versicherungsnehmer sollten sich bei Vertragsabschluss dessen bewusst sein, dass sich die versicherten Personen – also zum Beispiel mehrere Geschäftsführer – die jährlich vereinbarte Versicherungssumme teilen.

Darüber hinaus gibt es weitere Faktoren, die den Preis der Versicherung mitbestimmen. Dazu zählen etwa:

  • Jahresumsatz des Unternehmens
  • individuelle Risiken der Tätigkeiten von Entscheidungsträgern des Unternehmens
  • Branchenrisiken
  • eventuelle internationale Tätigkeiten des Unternehmens (Auslandsgeschäft und Niederlassungen)
  • Alter des Unternehmens
 

Berechnungsbeispiel

Eine Consulting-Firma schließt eine D&O-Versicherung für sein Management ab.

  • Jahresumsatz: 150.000 €
  • Branche: Unternehmensberatung
  • Versicherungssumme: 500.000 €
  • Vertragslaufzeit: 1 Jahr

Die jährlichen Kosten für eine D&O-Versicherung betragen in diesem Fall 1.475,60 Euro.

Häufige Fragen

  • Wen schützt eine D&O-Versicherung?

    Bei einer D&O-Versicherung, die ein Unternehmen für sein Management abschließt, können unter anderem folgende Personen versichert werden:

    • Geschäftsführer
    • Vorstandsmitglieder
    • Aufsichtsräte
    • Mitglieder des Verwaltungsrats
    • Mitarbeiter mit leitender Funktion
    • Compliance Officer

    Diese Personengruppen tragen üblicherweise viel unternehmerische Verantwortung und die damit verbundenen Risiken.

  • Wo liegen die Grenzen einer D&O-Versicherung?

    Die Versicherung leistet nicht, wenn Schäden wissentlich oder mit Vorsatz herbeigeführt wurden. Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstehen, können ebenfalls ausgeschlossen werden.

    Darüber hinaus kann die Leistung der Versicherung durch folgende Umstände eingeschränkt werden:

    • Beweislastumkehr: Schadensersatzansprüche müssen begründet sein, damit die D&O-Versicherung greift. Der Anspruchsteller muss also das Fehlverhalten eines Entscheidungsträgers nachweisen. Durch die Beweislastumkehr wiederum muss allerdings das Management nachweisen, dass die getroffene Entscheidung korrekt war, obwohl durch sie ein Schaden eingetreten ist.
    • Kompromiss statt Schadenregulierung: Häufig finden die Parteien – Geschädigter und Versicherter – einen Kompromiss, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. In einem solchen Fall sind auch die Gerichts- und Anwaltskosten mitversichert.
    • Dienstleistungsausschluss: Die D&O-Versicherungen greift in der Regel nicht bei Schäden im operativen Alltagsgeschäft der angestellten Mitarbeiter. In diesen Fällen greifen – abhängig vom Geschäftszweck – die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
  • Wie kann die D&O-Versicherung erweitert werden?

    Insbesondere auf der Unternehmensseite gibt es bei der D&O-Versicherung verschiedene Zusatzbausteine, die für Versicherungsnehmer sinnvoll sein können. Dazu gehören etwa:

    • Errors & Omissions-Versicherung: Leistet bei den finanziellen Folgen von Fehlern oder fahrlässigem Verhalten bei der Ausführung von Dienstleistungen.
    • Straf-Rechtsschutzdeckung: Übernimmt die Kosten für strafrechtliche Verfahren werden bis zu einem festgelegten Oberbetrag.
    • Selbstbeteiligungsdeckung: Vorstände von Aktiengesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich bis zu einer bestimmten Höhe an einem Schadensfall zu beteiligen. Dieser Selbstbehalt kann gesondert vom Vorstand selbst versichert werden.
    • Abwehrkostenzusatzlimit je Versicherungspartner: Stellt einen zusätzlichen Geldbetrag zur Abwehr unberechtigter Ansprüche zur Verfügung, wenn die Versicherungssumme in einem Versicherungsjahr bereits erreicht wurde.