Ein Wasserschaden in Folge Ihrer handwerklichen Arbeit? Ein verletzter Kunde in Ihrem Gewerbe? Die Betriebshaftpflicht greift, sobald Ihnen oder Ihren Mitarbeitern Fehler unterlaufen, die Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Die finanziellen Folgen können schwerwiegend sein, denn als Inhaber haften Sie unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen.
Für Unternehmer, Selbstständige oder Gründer gehört die Betriebshaftpflichtversicherung daher zu den wichtigsten Versicherungen, auf die kein Betrieb verzichten sollte. Die Betriebshaftpflicht wird häufig auch Firmenhaftpflicht genannt.
Trotz aller Vorsicht lassen sich Fehler am Arbeitsplatz nie ganz vermeiden. Bei Tätigkeiten im Unternehmen kann es zu den unterschiedlichsten Personen-, Sach-, Vermögens- oder Umweltschäden kommen. Diese können Schadenersatzforderungen nach sich ziehen und den Betrieb sowie deren Inhaber persönlich finanziell schwer belasten.
Die Höhe der Schadensersatzforderungen kann schnell existenzgefährdend sein. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung wird Ihr Unternehmen vor finanziellen Belastungen durch solche Forderungen geschützt.
Die Betriebshaftpflicht übernimmt folgende Leistungen:
Damit gehört die Betriebshaftpflichtversicherung neben der Vermögensschadenhaftpflicht zu den wichtigsten Absicherungen für Gewerbe.
Definition: Bei der Arbeit wird das Eigentum von Kunden beschädigt.
Beispiel: Bei Malerarbeiten beschädigt der Mitarbeiter einer Malerfirma die Fenster eines Kunden. Das Fensterglas und der Rahmen müssen repariert oder ausgetauscht werden. Es kommt zu Reparatur- und Wiederanschaffungskosten.
Schaden: Für den Kunden entsteht ein Schaden in Höhe von 5.000 Euro.
Definition: Bei der Arbeit werden Personen verletzt oder sogar getötet.
Beispiel: In einem Baumarkt wird ein Kunde von einem nicht ordnungsgemäß montierten Schwerlastregal getroffen und bricht sich das Bein.
Schaden: Durch Krankenhaus- und Reha-Kosten sowie Schmerzensgeld entsteht ein Schaden von 85.000 Euro.
Definition: Durch die Arbeit wird die Umwelt beeinträchtigt oder beschädigt.
Beispiel: Bei Baumaßnahmen wird eine Baugrube unsachgemäß abgestützt. Zwei Gebäude auf dem benachbarten Grundstück rutschen ab und es kommt zu Rissen in den Hauswänden. Die Häuser sind einsturzgefährdet, könnten in die Grube fallen und damit negative Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Sie müssen abgerissen werden.
Schaden: Es entsteht ein Schaden in Höhe von 1,7 Millionen Euro.
Definition: Aus einem Sach- oder Personenschaden entsteht ein darauffolgender Vermögensschaden.
Beispiel: Aufgrund einer defekten Maschine steht die Produktion still. Dadurch kann ein Unternehmen seine Lieferverträge nicht einhalten und Umsätze gehen verloren
Schaden: Es entsteht ein Schaden von 160.000 Euro.
Eine Betriebshaftpflicht versichert alle Personen, die in Ihrem Auftrag oder im Auftrag Ihres Unternehmens handeln. Dazu gehören:
Über die Betriebshaftpflicht können außerdem Familienmitglieder, die unentgeltlich in der Firma arbeiten, mitversichert werden.
Nein, eine gewöhnliche Betriebshaftpflichtversicherung ist keine gesetzliche vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflicht unterscheiden sich in ihrem Zweck sowie in den Berufsgruppen und -arten, die sie schützen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder – in der Regel Dienstleitungsberufe und grundsätzlich beratende Berufe. Dazu gehören etwa Steuerberater, Rechtsanwälte oder Unternehmens- und IT-Beratungen.
Die Berufshaftpflicht springt ein, wenn Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit bei Ihrem Kunden einen echten Vermögensschaden oder einen Vermögensfolgeschaden verursachen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Agentur beim Aufsetzen einer Werbe-Kampagne für einen ihrer Kunden gegen Bild- und Urheberrechte verstößt – und der Kunde daraufhin vom Urheber verklagt wird. Oder wenn es zu Schäden durch die Verletzung von Datenschutzgesetzen oder durch falsche Rechtsberatung kommt.
Eine Betriebshaftpflicht fokussiert hingegen den Schutz auf produzierende Unternehmen und deren Mitarbeiter aus den Bereichen Handwerk und Gastronomie sowie für Transport-, Industrie- oder Logistikunternehmen. Sie greift bei Personen-, Sach- oder Umweltschäden – also konkreten Schäden am Eigentum des Kunden oder am Kunden selbst. Allerdings können auch daraus Vermögensschäden und Vermögensfolgeschäden entstehen.
Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht schützt vor Risiken
Grundsätzlich greift die Betriebshaftpflichtversicherung auch bei den Wegen vom und zum Kunden. Mögliche Schäden, die dabei durch das Dienstfahrzeug verursacht werden, bleiben davon allerdings ausgeschlossen. Hier greift stattdessen die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Schadensbeispiel
Einer Ihrer Mitarbeiter geht zu Fuß zu einem Kunden und trifft dabei versehentlich mit seinem Werkzeugkoffer das Knie eines Passanten. Der daraus entstehende Personenschaden ist versichert.
In der Regel ist die Betriebshaftpflichtversicherung auf Deutschland beschränkt. Im Normalfall muss ein Unternehmen mindestens eine selbstständige Niederlassung in Deutschland haben, um sich in Deutschland mit einer Betriebshaftpflicht absichern zu können.
Die Betriebshaftpflicht kann optional auch auf das europäische und außereuropäische Ausland erweitert werden. Dabei können Tätigkeiten mit Auslandsbezug grundsätzlich miteingeschlossen werden. Es ist zu beachten, dass das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und es sich lediglich um Tätigkeiten mit Auslandsbezug handelt. Die meisten Versicherer schließen den Europäischen Wirtschaftsraum grundsätzlich ein, darüber hinaus ist dies nur nach individueller Absprache möglich.
Da insbesondere Personenschäden und deren Forderungen schnell in die Millionen gehen können, sollte die Deckungssumme – auch Versicherungssumme genannt – so gewählt sein, dass sie vom größtmöglichen Schadensfall ausgeht. Die von den Versicherern angebotenen Deckungssummen liegen meist zwischen zwei und zehn Millionen Euro.
Die Beitragsunterschiede für höhere Versicherungssummen sind mittlerweile nicht mehr sehr groß, sodass vor Abschluss in jedem Fall eine möglichst hohe Summe geprüft werden sollte.
Ja, bei der Betriebshaftpflichtversicherung kann es eine Selbstbeteiligung für Unternehmen geben. Sie ist aber nicht zwingend erforderlich. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von Faktoren wie beispielsweise Unternehmens- und Umsatzgröße oder Lohnkosten abhängig. Die Selbstbeteiligung sollte so gewählt sein, dass sie von Ihnen finanziell tragbar ist. Üblicherweise wird sie von Versicherern zwischen Null und 1.000 Euro pro Schadensfall angesetzt.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie.
Die Laufzeit für die Betriebshaftpflichtversicherung beträgt in der Regel zwischen einem und drei Jahren, in Ausnahmefällen auch fünf Jahre.
Die Kündigungsfrist beträgt bei der Betriebshaftpflicht drei Monate zum vereinbarten Versicherungsablauf. Wann Sie Ihre Versicherung ordentlich kündigen können, ist dabei aber von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich und hängt von der Versicherungsart sowie der vertraglich vereinbarten Laufzeit ab.