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Betriebshaftpflicht­versicherung

Ein Wasserschaden in Folge Ihrer handwerklichen Arbeit? Ein verletzter Kunde in Ihrem Gewerbe? Die Betriebshaftpflicht greift, sobald Ihnen oder Ihren Mitarbeitern Fehler unterlaufen, die Schadensersatz­forderungen zur Folge haben. Die finanziellen Folgen können schwerwiegend sein, denn als Inhaber haften Sie unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen.

Für Unternehmer, Selbstständige oder Gründer gehört die Betriebshaftpflicht­versicherung daher zu den wichtigsten Versicherungen, auf die kein Betrieb verzichten sollte. Die Betriebshaftpflicht wird häufig auch Firmenhaftpflicht genannt.

Darum ist eine Haftpflichtversicherung für Betriebe unverzichtbar

Trotz aller Vorsicht lassen sich Fehler am Arbeitsplatz nie ganz vermeiden. Bei Tätigkeiten im Unternehmen kann es zu den unterschiedlichsten Personen-, Sach-, Vermögens- oder Umweltschäden kommen. Diese können Schadenersatz­forderungen nach sich ziehen und den Betrieb sowie deren Inhaber persönlich finanziell schwer belasten.  

Die Höhe der Schadensersatz­forderungen kann schnell existenzgefährdend sein. Mit einer Betriebshaftpflicht­versicherung wird Ihr Unternehmen vor finanziellen Belastungen durch solche Forderungen geschützt.

Die Betriebshaftpflicht übernimmt folgende Leistungen:

  • Prüfung, ob eine Haftung und damit eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht
  • Prüfung, in welcher Höhe ein Schadensersatz­anspruch besteht
  • Regulierung des Schadens
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)

Damit gehört die Betriebshaftpflicht­versicherung neben der Vermögensschaden­haftpflicht zu den wichtigsten Absicherungen für Gewerbe.

Welche Schäden sind versichert?

  • Sachschäden
     

    Definition: Bei der Arbeit wird das Eigentum von Kunden beschädigt.

    Beispiel: Bei Malerarbeiten beschädigt der Mitarbeiter einer Malerfirma die Fenster eines Kunden. Das Fensterglas und der Rahmen müssen repariert oder ausgetauscht werden. Es kommt zu Reparatur- und Wiederanschaffungs­kosten.

    Schaden: Für den Kunden entsteht ein Schaden in Höhe von 5.000 Euro.

  • Personenschäden


    Definition: Bei der Arbeit werden Personen verletzt oder sogar getötet.

    Beispiel: In einem Baumarkt wird ein Kunde von einem nicht ordnungsgemäß montierten Schwerlastregal getroffen und bricht sich das Bein.

    Schaden: Durch Krankenhaus- und Reha-Kosten sowie Schmerzensgeld entsteht ein Schaden von 85.000 Euro.
     

  • Umweltschäden
     

    Definition: Durch die Arbeit wird die Umwelt beeinträchtigt oder beschädigt.

    Beispiel: Bei Baumaßnahmen wird eine Baugrube unsachgemäß abgestützt. Zwei Gebäude auf dem benachbarten Grundstück rutschen ab und es kommt zu Rissen in den Hauswänden. Die Häuser sind einsturzgefährdet, könnten in die Grube fallen und damit negative Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Sie müssen abgerissen werden.

    Schaden: Es entsteht ein Schaden in Höhe von 1,7 Millionen Euro.
     

  • Vermögens­folgeschäden (unechte Vermögensschäden)
     

    Definition: Aus einem Sach- oder Personenschaden entsteht ein darauffolgender Vermögensschaden.

    Beispiel: Aufgrund einer defekten Maschine steht die Produktion still. Dadurch kann ein Unternehmen seine Lieferverträge nicht einhalten und Umsätze gehen verloren

    Schaden: Es entsteht ein Schaden von 160.000 Euro.

 

Die Betriebshaftpflicht­versicherung leistet nicht bei:

  • Schäden am Firmeninventar
    Schäden am Inventar können durch eine Geschäftsinhalt­versicherung abgesichert werden.
     
  • Echten Vermögensschäden
    Echte Vermögensschäden können durch eine Vermögensschaden­haftpflichtversicherung abgesichert werden.
     
  • Private Haftpflichtschäden
    Private Haftpflichtschäden können optional in den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht aufgenommen werden.
     
  • Schäden im Kfz-Betrieb
    Bei Tätigkeitsschäden am Kfz greift die Kfz-Versicherung.
     
  • Vorsätzlich verursachte Schäden
    Werden Schäden vorsätzlich verursacht, greift die Betriebshaftpflicht nicht.
     
  • Fehlender Haftungsanspruch gegenüber Dritten
    Schadensfälle, bei denen kein Haftungsanspruch eines Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer besteht (z. B. Schaden am Betriebsgebäude durch Leitungswasser), werden nicht übernommen.

Diese Personen sichert die Firmenhaftpflicht ab

Eine Betriebshaftpflicht versichert alle Personen, die in Ihrem Auftrag oder im Auftrag Ihres Unternehmens handeln. Dazu gehören:

  • Versicherungsnehmer (i.d.R. der Betriebsinhaber)
  • Festangestellte in Voll- oder Teilzeit
  • Praktikanten
  • Aushilfen und Mini-Jobber
  • Werkstudenten
  • Subunternehmen wie Reinigungs- oder Sicherheitsfirmen

Über die Betriebshaftpflicht können außerdem Familienmitglieder, die unentgeltlich in der Firma arbeiten, mitversichert werden.

Das kostet eine Betriebshaftpflicht­versicherung

Die Kosten einer Betriebshaftpflicht sind abhängig von verschiedenen Faktoren. Zu den wichtigsten gehören:

  • der Netto-Jahresumsatz,
  • die jährlichen Lohn- und Gehaltskosten und
  • die Anzahl der Mitarbeitenden.

Auch die Höhe der Deckungssumme, der Leistungsumfang eines Tarifs sowie die Selbstbeteiligung beeinflussen die Kosten einer Betriebshaftpflicht.

Berechnungsbeispiele für die Betriebshaftpflicht­versicherung:

  Betriebshaftpflicht für einen selbstständigen Dachdecker Betriebshaftpflicht für ein mittelständisches Transport- und Logistikunternehmen
Betriebsgröße Betrieb bestehend aus einem Geschäftsführer und zwei Teilzeitmitarbeitern Betrieb bestehend aus einem Geschäftsführer, 85 Vollzeit- und 15 Teilzeitmitarbeitern
Unternehmenssitz Deutschland Deutschland (zwei Standorte)
Jährlicher Umsatz 185.000 Euro 16 Millionen Euro
Deckungssumme 5 Millionen Euro 10 Millionen Euro
Selbstbeteiligung 2.500 Euro 1.000 Euro
Vertragslaufzeit Drei Jahre Drei Jahre
► Jährliche Kosten für die Betriebshaftpflicht­versicherung ab 1.037 Euro ab 6.038 Euro

Jährliche Zahlweise wählen!

Wir empfehlen Ihnen den Versicherungsbeitrag als Jahresbeitrag zu entrichten. Bei vielen Versicherern sind auch unterjährige Zahlweisen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich) möglich. Diese sind jedoch häufig mit Aufschlägen verbunden.

Häufige Fragen

  • Ist eine Betriebshaftpflicht­versicherung für Unternehmen Pflicht?

    Nein, eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht­versicherung ist keine gesetzliche vorgeschriebene Pflichtversicherung.

  • Wie unterscheidet sich eine Betriebshaftpflicht- von einer Berufshaftpflicht­versicherung?

    Die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflicht unterscheiden sich in ihrem Zweck sowie in den Berufsgruppen und -arten, die sie schützen. 

    Eine Berufshaftpflicht­versicherung bietet Schutz für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder – in der Regel Dienstleitungsberufe und grundsätzlich beratende Berufe. Dazu gehören etwa Steuerberater, Rechtsanwälte oder Unternehmens- und IT-Beratungen. 

    Die Berufshaftpflicht springt ein, wenn Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit bei Ihrem Kunden einen echten Vermögensschaden oder einen Vermögensfolgeschaden verursachen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Agentur beim Aufsetzen einer Werbe-Kampagne für einen ihrer Kunden gegen Bild- und Urheberrechte verstößt – und der Kunde daraufhin vom Urheber verklagt wird. Oder wenn es zu Schäden durch die Verletzung von Datenschutzgesetzen oder durch falsche Rechtsberatung kommt.

    Eine Betriebshaftpflicht fokussiert hingegen den Schutz auf produzierende Unternehmen und deren Mitarbeiter aus den Bereichen Handwerk und Gastronomie sowie für Transport-, Industrie- oder Logistikunternehmen. Sie greift bei Personen-, Sach- oder Umweltschäden – also konkreten Schäden am Eigentum des Kunden oder am Kunden selbst. Allerdings können auch daraus Vermögensschäden und Vermögens­folgeschäden entstehen.  

  • Wo besteht Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht schützt vor Risiken

    • auf dem Betriebsgelände,
    • auf öffentlichen Plätzen und
    • beim Kunden vor Ort.

    Grundsätzlich greift die Betriebshaftpflicht­versicherung auch bei den Wegen vom und zum Kunden. Mögliche Schäden, die dabei durch das Dienstfahrzeug verursacht werden, bleiben davon allerdings ausgeschlossen. Hier greift stattdessen die Kfz-Haftpflichtversicherung.

     

    Schadensbeispiel

    Einer Ihrer Mitarbeiter geht zu Fuß zu einem Kunden und trifft dabei versehentlich mit seinem Werkzeugkoffer das Knie eines Passanten. Der daraus entstehende Personenschaden ist versichert.

  • Greift die Versicherung auch im Ausland?

    In der Regel ist die Betriebshaftpflicht­versicherung auf Deutschland beschränkt. Im Normalfall muss ein Unternehmen mindestens eine selbstständige Niederlassung in Deutschland haben, um sich in Deutschland mit einer Betriebshaftpflicht absichern zu können.

    Die Betriebshaftpflicht kann optional auch auf das europäische und außereuropäische Ausland erweitert werden. Dabei können Tätigkeiten mit Auslandsbezug grundsätzlich miteingeschlossen werden. Es ist zu beachten, dass das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und es sich lediglich um Tätigkeiten mit Auslandsbezug handelt. Die meisten Versicherer schließen den Europäischen Wirtschaftsraum grundsätzlich ein, darüber hinaus ist dies nur nach individueller Absprache möglich.

  • Wie hoch sollte die Deckungssumme der Firmenhaftpflicht­versicherung sein?

    Da insbesondere Personenschäden und deren Forderungen schnell in die Millionen gehen können, sollte die Deckungssumme – auch Versicherungssumme genannt – so gewählt sein, dass sie vom größtmöglichen Schadensfall ausgeht. Die von den Versicherern angebotenen Deckungssummen liegen meist zwischen zwei und zehn Millionen Euro.

    Die Beitragsunterschiede für höhere Versicherungssummen sind mittlerweile nicht mehr sehr groß, sodass vor Abschluss in jedem Fall eine möglichst hohe Summe geprüft werden sollte.

  • Gibt es bei der Betriebshaftpflicht eine Selbstbeteiligung?

    Ja, bei der Betriebshaftpflicht­versicherung kann es eine Selbstbeteiligung für Unternehmen geben. Sie ist aber nicht zwingend erforderlich. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von Faktoren wie beispielsweise Unternehmens- und Umsatzgröße oder Lohnkosten abhängig. Die Selbstbeteiligung sollte so gewählt sein, dass sie von Ihnen finanziell tragbar ist. Üblicherweise wird sie von Versicherern zwischen Null und 1.000 Euro pro Schadensfall angesetzt.

    Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie.

  • Was sind die üblichen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?

    Die Laufzeit für die Betriebshaftpflicht­versicherung beträgt in der Regel zwischen einem und drei Jahren, in Ausnahmefällen auch fünf Jahre. 

    Die Kündigungsfrist beträgt bei der Betriebshaftpflicht drei Monate zum vereinbarten Versicherungsablauf. Wann Sie Ihre Versicherung ordentlich kündigen können, ist dabei aber von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich und hängt von der Versicherungsart sowie der vertraglich vereinbarten Laufzeit ab.