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Bis wann sind meine Kinder mitversichert?

In der Regel sind Ihre Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert, bis sie ihre erste Ausbildung beendet haben. Dabei gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren. Studiert Ihr Kind, kann es danach eine studentische Krankenversicherung abschließen.
 
Sind die Kinder nicht erwerbstätig – etwa, weil sie auf Arbeitssuche sind oder sich nach der Schule eine Auszeit nehmen –, sind sie bis zu einem Alter von 23 Jahren kostenlos mitversichert.

Familienversicherung gilt nicht nur für leibliche Kinder

Als Kinder gelten dabei auch Pflege- und Adoptivkinder. Ebenfalls mitversichert werden können Stief- oder Enkelkinder, sofern Sie für deren Unterhalt aufkommen.

Gesetzliche Krankenversicherung für Kinder – eine Mitversicherung ist für folgende Kinder möglich:

  • Leibliche Kinder
  • Adoptivkinder
  • Pflegekinder
  • Stief- oder Enkelkinder im Haushalt

Sollte Ihr Kind regelmäßig mehr als 485 Euro (Stand: 2024) monatlich (bei einem Mini-Job: 538 Euro) verdienen, endet die kostenlose Familienversicherung vorzeitig.
 
Altersgrenze für die Mitversicherung von Kindern

Alter Bedingung
23 Jahre Nicht erwerbstätige Kinder
25 Jahre Kinder in Schul- oder Berufsausbildung,
bei freiwilligem sozialen oder ökologischem Jahr / Bundesfreiwilligendienst ohne Bezahlung

 

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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