Ein Sparbuch lohnt sich heutzutage in den meisten Fällen nicht mehr. Die Zinsen auf Sparbücher sind sehr gering und liegen meist unter einem Prozent pro Jahr. Vor allem bei älteren Sparverträgen wird das Geld häufig zu 0 Prozent verzinst. Damit wächst das Geld kaum oder gar nicht. Gleichzeitig liegt die Inflation deutlich über den Sparbuchzinsen. Liegt die Inflationsrate beispielsweise bei 2 Prozent und Ihr Sparbuch bringt 0,5 Prozent Zinsen ein, bedeutet das für Sie einen realen Wertverlust Ihres Geldes. Hinzu kommt, dass ein Sparbuch eine unflexible Geldanlage ist. Überweisungen vom Sparbuch auf ein anderes Konto sind nicht möglich. Geld können Sie sich nur gegen Vorlage des Sparbuchs auszahlen lassen.
Wenn Sie Ihr Sparbuch kündigen wollen, ist in der Regel eine schriftliche Mitteilung an Ihre Bank oder Sparkasse erforderlich. Viele Geldinstitute stellen dafür standardisierte Formulare zur Verfügung. Diese können Sie in manchen Fällen online herunterladen oder direkt in Ihrer Bankfiliale erhalten. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, ein selbstverfasstes Schreiben aufzusetzen. Dieses schicken Sie dann entweder per Post an die Bank oder, wenn ein Filialnetz vorhanden ist, geben es persönlich vor Ort ab. Wenige Banken akzeptieren eine Auflösung per Mail. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen bringt Klarheit. Zudem benötigt die Bank in der Regel das Sparbuch, um es auflösen zu können. Dieses dient als Beweis für das verfügbare Guthaben und außerdem dafür, wer der Inhaber ist.
Für den Fall, dass Sie das Kündigungsschreiben selbst aufsetzten, sollten Sie gewisse Formalitäten wahren, damit das Schreiben gültig ist. Achten Sie darauf, die folgenden Informationen im Schreiben unterzubringen:
Bei vielen Banken ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten üblich. Wenn Sie Ihr Sparbuch auflösen, bekommen Sie das Geld in diesem Fall nicht sofort ausgezahlt, sondern erst, wenn die Frist abgelaufen ist. Das restliche Guthaben auf Ihrem Sparbuch wird Ihnen in der Regel auf Ihr Bankkonto überwiesen, das Sie im Kündigungsschreiben als Referenzkonto angegeben haben.
Wenn Sie sich das Geld vor Ablauf der Kündigungsfrist auszahlen lassen wollen, können Sie bei den meisten Banken über bis zu 2.000 Euro verfügen. Das ist in der Regel der maximale Betrag, den Sie monatlich abheben dürfen. Haben Sie mehr Geld auf Ihrem Sparbuch und wollen trotz Frist sofort darauf zugreifen, müssen Sie mit Vorschusszinsen rechnen. Vorschusszinsen betragen in der Regel etwa 25 Prozent der Zinsen, die Sie bis zum Ablauf der Laufzeit auf Ihr verbleibendes Sparguthaben erhalten hätten. Da die Guthabenverzinsung auf dem Sparbuch gering und die Inflationsrate höher ist, kann sich eine vorzeitige Abbuchung rechnen. Ihr finanzieller Verlust fällt vermutlich geringer aus, als wenn Sie das Geld weiterhin auf dem Sparbuch lassen. Angenommen die Sie erhalten 0,25 Prozent Zinsen auf 15.000 Euro auf dem Sparbuch. Dann betrage die Vorschusszinsen, die Sie bei vorzeitiger Kündigung zahlen müssten bei knapp 9,40 Euro. Lassen Sie sich somit nicht von den Vorschusszinsen abschrecken.
Grundsätzlich gilt, dass die Person, die das Sparbuch in Händen hält, auch Anspruch auf das darin verzeichnete Guthaben hat. Eine Auszahlung ist möglich. Für die endgültige Auflösung des alten Sparbuchs, wird die Identität geprüft. Die Bank kann einen gültigen Personalausweis oder Reisepass verlangen. Auch bevollmächtigte oder gesetzlich berechtigte Personen müssen ihre Befugnis entsprechend belegen. Das kann etwa durch eine Vollmacht, ein Gerichtsdokument oder einen Erbschein erfolgen.
Wenn Sie Ihr Sparbuch verloren haben, dann ist der erste Schritt, dies der Bank sofort zu melden. Ihre Bank sperrt dann das Sparbuch, um zu verhindern, dass sich eine andere Person Geld auszahlen lässt. Ist das Sparbuch einmal gesperrt, kann niemand, auch nicht Sie selbst, falls das Buch wieder auftaucht, Geld abheben. Das Geld auf dem Sparbuch ist dadurch nicht verloren. Die Bank hat Einsicht in Ihren gesparten Betrag. Um an das Geld zu kommen, beantragen Sie ein Ersatz-Sparbuch. Je nach Bankinstitut sind das Vorgehen und eventuell anfallende Gebühren für die Neuausstellung zu beachten.
Um Ihr Geld vor dem Kaufkraftverlust zu schützen, sollten Sie alternative Anlageformen in Betracht ziehen. Dabei ist es wichtig, Sicherheit, Rendite und Verfügbarkeit in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Um dies zu erreichen, gibt es nicht das eine Anlagemuster, das auf alle Anleger passt. Ihre Anlagestrategie sollte sich nach Ihren Zielen und persönlichen Präferenzen richten.
Bei einer Geldanlage lassen sich in der Regel nur zwei von den drei Zielen Sicherheit, Rendite und Verfügbarkeit gleichzeitig erreichen – abhängig davon, wie Sie Ihre Prioritäten setzen. Anlagen, die sowohl hohe Ertragschancen als auch schnelle Verfügbarkeit bieten, sind meist mit einem höheren Risiko verbunden. Möchten Sie Ihr Kapital hingegen sicher anlegen und von attraktiveren Zinsen profitieren, müssen Sie in der Regel auf einen kurzfristigen Zugriff verzichten.
Auf einem Tagesgeldkonto legen Sie einen Geldbetrag zu einem variablen Zinssatz an. Bedeutet, dass sich der Zins täglich ändern kann. Bei manchen Bankenangeboten ist auch beim Tagesgeld der Zinssatz für die Anfangszeit und für Neukunden festgeschrieben. Dank der gesetzlichen Einlagensicherung ist Ihr Erspartes, das Sie innerhalb der EU anlegen, bis zu 100.000 Euro geschützt, für den Fall, dass die Bank Insolvenz anmelden muss. Eine Tagesgeldanlage ist für flexible Rücklagen sinnvoll.
Bei einer Festgeldanlage legen Sie Ihr Erspartes für einen festgelegten Zeitraum zu einem fixen Zinssatz an. Diese Anlageform lässt sich sehr gut planen. Sie wissen den genauen Ertrag zum Laufzeitende. Allerdings haben Sie währenddessen keinen Zugriff auf das Geld. Auch bei einer Festgeldanlage greift die europäische Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro. Festgeld ist eine lohnende Anlageform, wenn Sie einen Betrag für einen ansehbaren Zeitraum nicht benötigen.
Bei CHECK24 können Sie Ihre Festgelder und einige Tagesgelder in Ihrem persönlichen Geldanlagecenter verwalten. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Geldanlagen. Sie sind nicht auf eine einzelne Bank festgelegt, sondern können flexibel auf die attraktivsten Konditionen zahlreicher Banken im In- und Ausland zugreifen und Ihr Guthaben bei Bedarf zwischen den Anbietern umschichten. Bei Fragen oder Unsicherheiten unterstützen Sie die Finanzexperten von CHECK24 gerne.
Um Ihre Anlagestrategie im Sinne des Anlagedreiecks anzureichern, können Sie beispielsweise Aktienfonds oder ETFs einbauen. Hierbei handelt es sich um Anlageoptionen mit mittlerem Risiko. Sie unterliegen zwar Schwankungen der Börse, setzten aber wenig Wissen voraus. Bei Aktienfonds kann die Rendite höher ausfallen als bei Tages- oder Festgeld. Ihr Geld ist breit gestreut, was Kursverluste ausgleichen kann. Gleiches gilt auch für ETFs. Diese Schwankungen können dennoch dazu führen, Geld zu verlieren. Eine gesetzliche Einlagensicherung greift hier nicht. Ein größeres Risiko gehen Sie mit Aktien ein. Hier ist zwar eine höhere Rendite möglich als bei Fondsanlagen, Sie benötigen aber auch viel Wissen über den Börsenmarkt. Hohe Verluste sind möglich.
Wenn Sie Ihr Sparbuch auflösen, fallen dafür in der Regel keine Gebühren an. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Sie wollen das Sparbuch vor Auslauf der Kündigungsfrist auflösen. In diesem Fall müssen Sie ab einem Guthaben von 2.000 Euro Vorschusszinsen zahlen. Deren Höhe beläuft sich meist auf 25 Prozent der Zinsen, die für die restliche Laufzeit gezahlt worden wären.
Ein Sparbuch können Sie in der Regel noch nach Jahrzehnten auflösen und sich das Geld auszahlen lassen. Stammt Ihr Sparbuch aus D-Mark-Zeiten, wird der Betrag zum aktuellen Umtauschkurs in Euro umgerechnet. Sparbücher in DDR- oder gar Reichsmark sind jedoch nicht mehr gültig und lassen sich auch nicht mehr auszahlen. Es gibt allerdings eine Verjährung von 30 Jahren. Diese Frist gilt als unterbrochen, sobald Zinsen gutgeschrieben oder andere Kontobewegungen aufgeführt wurden.
Im Grunde kann die Person, die das Sparbuch in Händen hält, sich Geld ausbezahlen lassen. Deshalb ist es wichtig, ein abhanden gekommenes Sparbuch sperren zu lassen. Damit schützen Sie womöglich den missbräuchlichen Zugriff auf Ihr Erspartes.
Für die offizielle Auflösung eines Sparbuchs verlangen Banken in der Regel ein Identitätsnachweis der kontoführenden Person oder einer bevollmächtigten Person. Ist das Sparbuch Bestandteil eines Nachlasses, können Erben das darauf befindliche Guthaben beanspruchen und bei bestätigtem Erbrecht die Auflösung beanspruchen.
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