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Beleuchtung

Für E-Scooter ist eine ausreichende Beleuchtung im Straßenverkehr besonders wichtig, damit das kleine Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern gut zu sehen ist. Die angebrachten Lampen müssen dabei den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entsprechen, ansonsten erhält der Roller keine Straßenzulassung.

Die Vorgaben an die lichttechnische Ausstattung von E-Scootern orientieren sich dabei nah an den Anforderungen für Fahrräder. Über die folgenden Lichter muss ein E-Scooter verfügen:

  • mindestens ein nach vorn wirkender Scheinwerfer
  • mindestens ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler
  • eine Schlussleuchte für rotes Licht
  • ein roter Rückstrahler

Helle Kleidung und vorausschauendes Fahren

Bei Fahrten am Abend oder in der Nacht kann es zusätzlich hilfreich sein, wenn der Fahrer helle Kleidung trägt, um leichter gesehen zu werden. Da Fahrer von E-Scootern zudem relativ schutzlos auf ihren Fahrzeugen unterwegs sind, kann es zudem besonders zu diesen Zeiten helfen, vorsichtig und vorausschauend zu fahren!

Die Lichter müssen nicht fest am E-Scooter verbaut sein – sie dürfen abnehmbar sein. In der Regel werden LED- oder Halogenlampen verwendet. Diese können entweder durch Batterien oder den Akku des Rollers betrieben werden.

Darüber hinaus ist eine seitliche Kennzeichnung vorgesehen. Diese kann durch gelbe Rückstrahler oder reflektierende Streifen an den Reifen oder den Felgen erfolgen.

Die Rücklichter elektrischer Roller können zudem mit einer Bremslichtfunktion ausgestattet sein – dies ist jedoch keine Pflicht. Auch richtungsanzeigende Blinker sind nicht vorgeschrieben, können aber als Zubehör nachträglich am Fahrzeug angebracht werden.

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