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BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

Die Abkürzung BMDV steht für das „Bundesministerium für Digitales und Verkehr”. Die „Abteilung Straßenverkehr” des BMDV sorgt für einen sicheren Umgang aller Verkehrsteilnehmer miteinander. Die vom BMDV als Bundesministerium erlassenen Verordnungen betreffen alle Bürger Deutschlands. Das BMDV hat seinen Hauptsitz in Berlin.

Zu den Hauptaufgaben des Ministeriums zählen die Festlegung und Durchsetzung des Straßenverkehrsrechts. Zudem fallen unter anderem die folgenden Aspekte in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsabteilung des BMDV:

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen
  • Regelungen für den Führerscheinerwerb
  • Festlegung der Straßenverkehrsordnung
  • Festlegung von Bußgeldern
  • Durchsetzung von Sicherheit im Straßenverkehr
  • Förderung nachhaltiger Mobilität

Auch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die für E-Scooter relevant ist, wurde vom BMDV erlassen. Mit dieser Verordnung soll der Gebrauch der elektrischen Roller im öffentlichen Straßenverkehr geregelt und somit sicherer gemacht werden. Zudem ist es die Intention des Bundesministeriums, mit den elektrischen Rollern eine saubere und nachhaltige Mobilität vor allem in den Städten und für Pendler zu fördern.

Das BMDV hat darüber hinaus die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die noch relativ neuen Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen neben E-Scootern auch Segways zählen, festgelegt. 

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E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.

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