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Welche Verhaltensregeln gelten für E-Scooter?

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) schreibt bestimmte Verhaltensregeln für E-Scooter vor. Diese Regeln sind in Paragraf elf der Verordnung aufgeführt und lauten wie folgt:

  • Fahrweise: Mehrere E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, sondern müssen einzeln hintereinander herfahren. Zudem müssen die Fahrer zu jeder Zeit die Hände am Lenker haben und dürfen sich nicht an andere Fahrzeuge hängen.
  • Rechtsfahrgebot: Auf den Verkehrsflächen, die von E-Scootern genutzt werden dürfen, müssen sich Fahrer stets möglichst weit rechts halten.
  • Richtungswechsel anzeigen: Blinker sind bei E-Scootern optional. Sind keine Richtungsanzeiger am Fahrzeug vorhanden, muss der Fahrer einen Richtungswechsel rechtzeitig durch ein deutliches Handzeichen anzeigen.
  • Rücksichtnahme: Auf Verkehrsflächen, die auch von Fahrrädern genutzt werden, müssen E-Scooter-Fahrer Rücksicht nehmen und ihre Geschwindigkeit an die Radfahrer anpassen. Schnellere Fahrräder dürfen nicht behindert werden. Ebenso ist Fußgängern auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen Vorrang zu gewähren. Zudem dürfen diese ebenfalls nicht behindert oder gar gefährdet werden.
  • Parkvorschriften: Für das Parken von E-Scootern gelten dieselben Vorschriften, die auch für Fahrräder gelten.

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Preis: 10,00 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 3 Monaten); Berechnung von 11/2024

E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.

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