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Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter?

Für Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen auch E-Scooter zählen, gilt grundsätzlich eine Promillegrenze von 0,5. Dieser Wert wird durch § 24a des Straßenverkehrsgesetzes festgelegt und ist somit identisch mit der Grenze für Autofahrer.

Die Strafen für das Führen eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss richten sich nach den Promillewerten des Fahrers. Wer mit nur 0,3 Promille im Blut einen E-Scooter führt, dabei jedoch Fahrauffälligkeiten zeigt, macht sich strafbar, auch wenn er unter der Promillegrenze von 0,5 liegt.

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut mit seinem E-Scooter am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – auch ohne durch den Alkohol bedingte Fahrauffälligkeiten. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen.

Bei 1,1 oder mehr Promille im Blut liegt sogar eine Straftat vor. Dann drohen neben einer Geld- auch eine Freiheitsstrafe sowie ein Führerscheinentzug.

Die folgende Tabelle zeit, welche Strafen bei welchen Promillewerten drohen:

Promillegrenze Vergehen Strafe
ab 0,0 Promille
in Probezeit oder
unter 21 Jahre
Ordnungswidrigkeit Bußgeld von 250 Euro
1 Punkt in Flensburg
ab 0,3 Promille
bei Fahrauffälligkeiten bspw. Unfall
Ordnungswidrigkeit oder Straftat Geld- oder Freiheitsstrafe
2-3 Punkte in Flensburg
Fahrverbot
ab 0,5 Promille  Ordnungswidrigkeit Bußgeld von 500-1.500 Euro
2 Punkte in Flensburg
Fahrverbot: 1-3 Monate
ab 1,1 Promille Straftat Geld- oder Freiheitsstrafe
2-3 Punkte in Flensburg 
Fahrverbot: 6 Monate und mehr

Null-Promille-Grenze für junge Fahrer und Fahranfänger

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahre gilt generell eine Promillegrenze von 0,0. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Zusätzlich kann die Probezeit verlängert werden sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar drohen.

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