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- WLAN-Hotspots: Unitymedia darf Kunden-Router nutzen
München, awa
Unitymedia kann ohne Zustimmung des Kunden von ihm zur Verfügung gestellte Router nutzen, um WLAN-Hotspots für andere Unitymedia-Kunden zu errichten. So hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgericht (OLG) Köln vergangene Woche entschieden und ein anderslautendes Urteil des Landgerichts aufgehoben, wie auf der Website des OLG nachzulesen ist. Allerdings sollen Kunden der Nutzung ihres Routers zu diesem Zweck widersprechen können.
Der Senat begründet seine Entscheidung damit, dass es keine unzumutbare Belästigung für Kunden sei, wenn ein weiteres Signal, das dem Aufbau eines WLAN-Netzes dient, aufgeschaltet wird. Zum einen sei der Router Eigentum von Unitymedia und zum anderen könne die notwendige Software „ohne Mitwirkung oder Störung des Kunden aufgespielt werden“, so das OLG. Es handele sich zwar um eine Belästigung des Kunden, aber aus den oben genannten Gründen nicht um eine unzumutbare. Darüber hinaus habe Unitymedia „ein berechtigtes Interesse, sein Dienstleistungsangebot durch Zusatzfunktionen auszuweiten“. Deshalb sei zugunsten des Unternehmens entschieden worden.
Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Der Senat des OLG erklärt weiter, dass er die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat, da nicht geklärt werden konnte, ob es rechtens ist, dass im Eigentum von Unitymedia verbleibende, aber im Haushalt von Kunden befindliche Ressourcen genutzt werden.
Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Unitymedia abgewiesen
Ursache für die Entscheidung des OLG war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Kabelriesen Unitymedia vor dem Landgericht in Köln. Im Mai 2017 hatte das Gericht laut spiegel.de geurteilt, dass Kunden ausdrücklich zustimmen müssen, bevor der Provider ihre Router nutzt, um ein WLAN aufzubauen. Die Verbraucherzentrale NRW war mit Verweis auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gegen Unitymedia vor Gericht gezogen.
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