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- WLAN-Gesetz von Bundestag beschlossen
München, awa
Die sogenannte Störerhaftung ist weitestgehend vom Tisch – dafür hat der Bundestag gesorgt, als er einer Änderung des Telemediengesetzes zugestimmt hat. Demnach müssen Betreiber öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots nun nicht mehr befürchten, haftbar gemacht zu werden, wenn über ihren Zugang etwa illegale Downloads getätigt wurden – selbst dann nicht, wenn User keinen passwortgeschützten Zugang benötigen. Auch außergerichtliche Kosten wie etwa für eine Abmahnung sollen Hotspot-Betreiber künftig nicht mehr tragen müssen.
Nur wenn ein wiederholter Missbrauch über einen Hotspot festgestellt wird, kann ein Zugang noch gesperrt werden. Doch dieser Punkt stößt laut des Onlinemagazins teltarif.de auf Kritik. Dadurch sei die nächste Hürde für Hotspot-Betreiber geschaffen worden, sagte Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen laut teltarif.de.
Deutschland hinkt laut spiegel.de mit frei verfügbaren Hotspots im internationalen Vergleich immer noch hinterher. Genau dem soll die Gesetzesänderung eigentlich entgegenwirken. Der netzpolitische Sprecher der SPD, Lars Klingbeil, bekräftigt, dass die Koalition an ihrem Ziel, die Störerhaftung abzuschaffen, festhält: „Wir werden die Risiken für Hotspot-Anbieter endgültig beseitigen. Die Hürden für freies WLAN sind damit abgeräumt. Ich erwarte in den kommenden Jahren einen großen Schub für freies WLAN in Deutschland.“
Bevor der Bundestag vergangenen Freitag für die Gesetzesänderung gestimmt hat, wurden bereits zwei Versuche unternommen, die Störerhaftung abzuschaffen. Beide Versuche waren allerdings gescheitert und mussten vom federführenden Bundeswirtschaftsministerium nachgebessert werden.
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