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- PŸUR erhöht Preise für Bestandskunden
München, awa
Kunden des Kabelanbieters PŸUR stehen Preiserhöhungen von knapp fünf Prozent auf ihre monatliche Grundgebühr bevor, wie das Onlinemagazin teltarif.de berichtet und sich dabei auf Schreiben des Internetanbieters an seine Kunden beruft. Ein Sonderkündigungsrecht steht betroffenen Kunden deshalb allerdings nicht zu. Denn jährliche Preiserhöhungen von fünf Prozent sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, die Kunden bei Vertragsabschluss akzeptieren, festgeschrieben.
Kunden dürften demnach nur mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, wenn sich der Preis um mehr als fünf Prozent erhöht. Laut teltarif.de betragen die Erhöhungen in den dem Onlinemagazin vorliegenden Schreiben allerdings 4,96 oder 4,97 Prozent – bei einer Grundgebühr von 35 Euro erhöhen sich die Kosten etwa auf 36,74 Euro oder bei einem Tarif für 24,99 Euro auf 26,23 Euro. Eine solche Klausel, die jährliche Preisanpassungen rechtfertigt, findet sich beispielsweise auch in den AGB von Unitymedia. Andere Vertragsbestandteile wie etwa die Laufzeit oder gebuchte Leistungen ändern sich im Zuge der Preiserhöhung nicht.
PŸUR-Kunden haben aber natürlich die Möglichkeit, ihren Vertrag mit der üblichen Frist zu kündigen und zu einem günstigeren Internetanbieter zu wechseln. Grundsätzlich empfiehlt es sich, einen Internetanbieterwechsel circa vier bis fünf Monate vor Vertragsende und abhängig von der Kündigungsfrist in die Wege zu leiten.
PŸUR begründet Preiserhöhung mit steigenden Kosten
Auf seiner Webseite führt PŸUR indes Netzausbau und -modernisierung sowie steigende Bau- und Lohnkosten als Gründe für die kommende Preissteigerung an. Einen exakten Termin, ab wann die neuen Preisen gelten, kann das Unternehmen allerdings nicht nennen und verweist hier auf der Informationsschreiben, das Ende Februar verschickt wurde. In den teltarif.de vorliegenden Briefen werden sowohl der 1. April als auch der 1. Mai diesen Jahres genannt.
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