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- 1&1 widerspricht Gerichtsentscheidung zu irreführender Werbung
München, awa
Die 1&1 Telecommunication SE wird gegen die Entscheidung des sechsten Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln, ihre Werbung „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ sei irreführend, Widerspruch einlegen. Wie das Unternehmen heute mitteilt, soll der Sachverhalt dadurch abschließend geklärt werden. Vor der gestrigen Entscheidung des OLG habe das Landgericht Köln die Klage der Deutschen Telekom gegen die Werbekampagne Ende Juli 2017 bereits abgewiesen.
Außerdem stellt das Unternehmen in seiner Mitteilung klar, dass es für seine „vielfach ausgezeichneten Leistungen […] das Glasfasernetz ihrer Schwestergesellschaft 1&1 Versatel“ nutzen würde, das mit mehr als 42.000 Kilometern Gesamtlänge das zweitgrößte in der Bundesrepublik ist. Für die Hausanschlüsse greife 1&1 – wie alle DSL-Anbieter – auf das Kupferkabel der Telekom zurück. Zudem würde das eigene Netz auch anderen Telekommunikationsgesellschaften zur Verfügung gestellt sowie dasjenige anderer Provider genutzt werden, wo kein eigenes verfügbar ist.
1&1 beruft sich weiterhin auf Netztest
Weiterhin geht aus der Mitteilung hervor, dass 1&1 sich weiterhin auf die Ergebnisse des connect-Netztest beruft, den das Unternehmen 2015 und 2017 mit der Note „sehr gut“ gewonnen hat. 2016 musste sich 1&1 der Telekom geschlagen und mit dem zweiten Platz zufrieden geben. Dieser Test sei „der anspruchsvollste und renommierteste Festnetz-Test in Deutschland“ und „von allen Wettbewerbern als Standard“ anerkannt. Die Telekom selbst hätte nach ihrem Testsieg 2016 mit dem Slogan „Das beste Netz“ geworben.
Martin Witt, CEO der 1&1 Telecommunication SE, erklärt in der Mitteilung: „Moderne Telekommunikationsnetze bestehen aus eigenen und zugemieteten Netzbestandteilen, bei DSL-Hausanschlüssen nutzen alle bundesweiten Anbieter Monopolleistungen der Deutschen Telekom. Der connect-Test hat auch in diesem Jahr wieder bewiesen, dass Kunden bei 1&1 die beste Netzleistung erhalten. Dies ist unstrittig. 1&1 beteiligt sich gerne an dem anspruchsvollen connect-Test – unser Team nimmt die Herausforderungen sportlich an. Wir sind stolz auf diese Auszeichnung und möchten den Wettbewerb auch künftig im Netz und nicht über Anwälte austragen.“
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