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- Bundesnetzagentur: Zukünftig zuverlässigere Technikertermine | CHECK24
München, dgi
Weniger geplatzte Termine mit dem Techniker und weitere Verbesserungen verspricht die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit ihrem neuen Mustervertrag für den Zugang zur „letzten Meile“. Er gilt verpflichtend für die Telekom und deren Wettbewerber.
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom und anderen Anbietern von Festnetz-Internet einen überarbeiteten Mustervertrag, ein sogenanntes Standardangebot, für den Zugang zur „letzten Meile“, auch genannt Teilnehmeranschlussleitung (TAL), vorgegeben. Dieser legt konkrete Bedingungen und Pflichten fest, zu denen Wettbewerber den Zugang zu den TAL erhalten können. „Das neue Standardangebot enthält viele Verbesserungen“, erklärte Jochen Homann, Präsident der BNetzA in einer aktuellen Pressemitteilung. „Ich erwarte, dass die Telekom und die Wettbewerber ihre TAL-Verträge jetzt zügig und vollständig darauf umstellen, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher von den neuen Regelungen profitieren.“
Die „letzte Meile“ meint in der Telekommunikationsbranche die Verbindung hin zum Hausanschluss des Verbrauchers. Dieses Stück der Internetleitung liegt oftmals in der Hand der Telekom. Anbieter von Festnetz-Tarifen können die TAL vom Betreiber anmieten, um Kunden mit ihrem Angebot zu versorgen. Dies passiert beispielsweise bei Verträgen von 1&1 und Vodafone DSL, die das Netz der Telekom für eigene Tarife nutzen. Die Nutzung der „letzten Meile“ wird in Deutschland von der Bundesnetzagentur reglementiert. Die Behörde gibt vor, wie die Verbindung bis zum Endkunden und deren Vermietung auszusehen hat.
Im neuen Standardangebot der BNetzA soll unter anderem das leidige Thema Technikertermin angegangen werden. So haben Wettbewerber der Telekom nun die Möglichkeit, bereits bei der Beauftragung des Anschlusses einen Termin für die Umschaltung zu vereinbaren. Zudem gibt es neuerdings einen „Sanktionsmechanismus“, der die Anzahl der geplatzten Technikertermine zukünftig deutlich und nachhaltig reduzieren soll. Darüber hinaus möchte die Behörde „Schlechtleistungen zwischen den Vertragsparteien“ bestrafen sowie die Entstörung der TAL fördern.
Der neue Mustervertrag enthält außerdem Regeln für die parallele Nutzung der Verkabelung im Haus („Endleitung“) durch Wettbewerber und den Bonner Netzbetreiber selbst. Hierbei kann es zu gegenseitigen Störungen kommen, wenn auf dem Kupferkabel vom Keller bis in die Wohnungen Signale Glasfaser- und VDSL-basierter Übertragungsverfahren aufeinandertreffen. Um solche Störungen zu vermeiden, sollen die Beteiligten bei der Signaleinspeisung in Zukunft gegenseitig mehr Rücksicht nehmen. „Unsere Regelung ermöglicht den beteiligten Unternehmen eine störungsfreie und gleichzeitig möglichst maximale Nutzung der Endleitung. Sie stellt daher unter den gegebenen technischen Bedingungen einen fairen Kompromiss dar“, so Präsident Homann.
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