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Überschussbeteiligung

Überschüsse entstehen, wenn die Versicherungsfälle und -kosten geringer ausfallen, als bei der Tarifberechnung angenommen. Es gibt verschiedene Verfahren der Überschussbeteiligung. Die meisten Assekuranzen bieten folgende Verfahren an:

  • Beitragsverrechnung/Beitragsreduktion: Die Überschüsse werden dazu verwendet, den Tarifbeitrag des Versicherungsnehmers zu senken (die Beitragssenkung ist jedoch nicht garantiert, sondern hängt stets von der Höhe der Überschüsse ab).
  • Sofortbonus: Erwirtschaftete Überschüsse werden umgehend als Bonuszahlung an den Versicherungsnehmer weitergegeben.
  • Verzinsliche Ansammlung: Die Überschüsse werden separat angesammelt, angelegt und zu einem bestimmten Stichtag an den Versicherten ausbezahlt.

Welches Verfahren angewendet wird, hängt vom Versicherer ab. Viele Assekuranzen bieten ihre Produkte auch in Kombination an.

Rechtsanspruch auf Überschussbeteiligung

Jeder Versicherte hat gemäß § 153 des Versicherungs­vertrags­gesetzes Anspruch auf eine Überschuss­beteiligung. Die Grundsätze und Maßstäbe für die Beteiligung an Überschüssen sind ebenfalls gesetzlich geregelt und sollten in den Vertrags­bedingungen enthalten sein.

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