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Überschüsse entstehen, wenn die Versicherungsfälle und -kosten geringer ausfallen, als bei der Tarifberechnung angenommen. Es gibt verschiedene Verfahren der Überschussbeteiligung. Die meisten Assekuranzen bieten folgende Verfahren an:
Welches Verfahren angewendet wird, hängt vom Versicherer ab. Viele Assekuranzen bieten ihre Produkte auch in Kombination an.
Wichtig:
Jeder Versicherte hat gemäß §153 des Versicherungsvertragsgesetzes Anspruch auf eine Überschussbeteiligung. Die Grundsätze und Maßstäbe für die Beteiligung an Überschüssen sind ebenfalls gesetzlich geregelt und sollten in den Vertragsbedingungen enthalten sein.
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