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Versicherte Personen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich grundsätzlich nur für Einzelpersonen abschließen. Somit ist der Versicherungsnehmer in der Regel auch die versicherte Person, deren Arbeitskraft abgesichert werden soll. Ein Sonderfall sind Verträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei denen der Arbeitgeber in der Regel Versicherungsnehmer ist.

Wird die versicherte Person berufsunfähig, zahlt die Versicherung die vereinbarte Monatsrente aus. Die meisten Tarife leisten, sobald die versicherte Person ihren aktuellen Beruf zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

Das Berufsunfähigkeitsrisiko des Versicherten bestimmt die Höhe des Versicherungsbeitrags. So berücksichtigen die Versicherer vor allem, welchen Beruf und welche Hobbies die versicherte Person ausübt und ob sie an gesundheitlichen Beschwerden leidet.

Gegen eine Berufsunfähigkeit versichern können sich in vielen Tarifen bereits Personen ab 15 Jahren. Der Versicherungsschutz läuft bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, im Idealfall bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.

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