Umstellung
Es gibt mehrere Ursachen und Gründe warum es zu einer Umstellung des Vertrages kommt. Entweder die private Rechtsschutzversicherung ändert z.B. ihre allgemeinen Bedingungen oder die Lebensumstände des Versicherungsnehmers haben sich durch Heirat, Adoption, Arbeitslosigkeit etc. geändert. Im ersten Fall muss die Versicherung den Kunden von einer erwogenen Bedingungsanpassung in Kenntnis setzen. Eine Vertragsänderung zum Nachteil des Versicherten ist nicht erlaubt. Außerdem verfügt der Versicherte in diesen Fällen meist über das Recht der Kündigung. Der Versicherungskunde hingegen muss ebenfalls versicherungsrelevante Änderungen umgehend melden.
Eine willkürliche und einseitige Umstellung des Vertrages ist nicht möglich. Wenn der Versicherte z.B. heiratet kann er bei seiner Versicherung einen Antrag auf Vertragsumstellung einreichen. Ziel einer solchen Umstellung ist, dass die neue Lebenspartnerin oder Ehefrau und eventuell deren Kindern in den mitversicherten Personenkreis aufgenommen werden. Normalerweise ist eine solche Vertragsumstellung bzw. Leistungserweiterung problemlos möglich. In vielen Fällen zieht jedoch eine solche Umstellung des Vertrages eine Erhöhung der Beiträge nach sich, da die Versicherungen unter Umständen längerlaufende Verträge auf das aktuelle Tarifwerk umstellen, wenn es sich um beitragsrelevante Änderungen handelt (Heirat, KFZ-Kauf) In solchen Situationen ist auch zu prüfen ob nicht eine Doppelversicherung vorliegt.
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