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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Mitversicherte Personen

Die Rechtsstellung mitversicherter Personen wird im Allgemeinen in §15 der den Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung(ARB)erklärt. Private Rechtsschutzversicherungen können für verschieden Bereiche abgeschlossen werden und von den ARB abweichen, d.h. Leistungsart und Leistungsumfang kann vom Versicherer individuell bestimmt werden. Vor Vertragsabschluss gilt es die Selbstbeteiligung, den Geltungsbereich und den mitversicherten Personenkreis zu bestimmen. Bei einem Privatrechtsschutz sind in der Regel sämtliche Familienmitglieder die zu einem Haushalt gehören mitversichert. Hierbei ist jedoch genau auf die Rechtsstellung von Großeltern, sowie adoptierten oder unehelichen Kindern acht zu geben.

Der mitversicherte Personenkreis ist auch bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung genau zu prüfen. Ein solcher Rechtsschutz kann nur für eine bestimmte Person oder für einen bestimmten Personenkreis abgeschlossen werden. Ein Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz kann beispielsweise sämtliche Mitarbeiter eines Betriebes gegen Verkehrsunfälle absichern. Bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung die nur für Familienmitglieder gültig ist, genießt ein Fremdfahrer im Schadensfall keinen Versicherungsschutz. Der allgemeine Passus in Sachen mitversicherter Personenkreis, lautet gemäß ARB2010 bei den meisten Versicherungsformen wie folgt:

„Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft, i.S.d. § 3 Abs. 4 b) lebenden volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.“

Der versicherte Personenkreis kann aber bei den meisten Versicherungsformen gegen einen Aufpreis erweitert werden.

Günstige Rechtsschutzversicherung für den privaten und beruflichen Bereich
Ein Rechtsschutzversicherung Vergleich gestaltet sich am besten mittels kostenlosen Versicherungsrechner. Auf diese Weise kann man ein Paket wählen und sich leistungsstarke Tarife sichern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.