Schadenmeldung
Kernaufgabe einer Rechtsschutzversicherung ist die Wahrnehmung der Rechtsinteressen des Versicherten. Um Rechtsschutzleistungen in Anspruch zu nehmen, hat sich der Versicherungsnehmer vertraglich dazu verpflichtet bei Eintritt eines Rechtsschutzfalls, d.h. wenn gegen ein Recht verstoßen wurde, der Versicherung unverzüglich Bescheid zu geben. Er hat die Versicherung wahrheitsgemäß und vollständig über die Umstände des Schadenfalls zu unterrichten. Kommt er diesen zentralen Pflichten oder einer anderen Obliegenheit nicht nach, kann die Versicherung den Antrag auf Rechtsschutz ablehnen. Allgemeines und Genaueres kann in §17 der allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung 2010(ARB) nachgelesen werden.
Für Rechtschutzfälle die später als drei Jahre nach Beendigung des Vertrages gemeldet werden, besteht kein Rechtsschutz. Zu beachten ist auch das die meisten Verträge Verjährungsfristen enthalten. Daher sollte der Versicherungskunde vor dem Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung diverse Vertragsinhalte genau prüfen.
Zu den wichtigsten gehören:
• Deckungssumme
• Geltungsbereich
• Mitversicherter Personenkreis
• Leistungsart und Leistungsumfang
• Kündigungsfristen
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