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Schadenmeldung

Kernaufgabe einer Rechtsschutzversicherung ist die Wahrnehmung der Rechtsinteressen des Versicherten. Um Rechtsschutzleistungen in Anspruch zu nehmen, hat sich der Versicherungsnehmer vertraglich dazu verpflichtet, der Versicherung bei Eintritt eines Rechtsschutzfalls unverzüglich Bescheid zu geben. Er hat die Pflicht, die Versicherung wahrheitsgemäß und unverzüglich über die Umstände des Schadenfalls zu unterrichten. Kommt er diesen zentralen Pflichten oder einer anderen Obliegenheit nicht nach, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Genaueres kann in §17 der Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung 2010 (ARB) nachgelesen werden.

Für Rechtschutzfälle, die länger als drei Jahre nach Beendigung des Vertrages gemeldet werden, besteht kein Rechtsschutz. Zu beachten ist auch, dass die meisten Verträge Verjährungsfristen enthalten. Daher sollte der Versicherungskunde vor dem Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung diverse Vertragsinhalte genau prüfen.

Zu den wichtigsten Aspekten gehören:

•    Deckungssumme
•    Geltungsbereich
•    Mitversicherter Personenkreis
•    Leistungsart und Leistungsumfang
•    Kündigungsfristen

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