Geschäftsführer
Die Anzahl der Geschäftsführer ist abhängig von der Größe der Organisation. In einem kleinen Kaninchenzüchter Verein gibt wohl nur einen, in einem internationalen Konzern mehrere Geschäftsführer. Sie sind für das operative Geschäft zuständig, führen das Unternehmen von oben und vertreten das Unternehmen in Rechtsangelegenheiten. Ein GmbH-Geschäftsführer ist Organ der GmbH. Die GmbH schließt mit dem Geschäftsführer einen Anstellungs- bzw. Geschäftsführervertrag, in dem die Rechte und Pflichten (Erfüllungsleistung) der Vertragsparteien enthalten sind.
Da Geschäftsführer sich in einem Anstellungsverhältnis befinden können sie sich durch eine private Rechtsschutzversicherung juristisch absichern. Rechtsschutz für Führungskräfte ist jedoch nicht durch eine herkömmliche Privat- und Arbeitsrechtsschutzversicherung gewährleistet. Darauf ist bei einer Beförderung zum Geschäftsführer dringend zu achten. Für Geschäftsführer bieten Versicherungsunternehmen einen speziellen Rechtsschutz für Führungskräfte an. Dieser deckt die wichtigsten Fälle in Sachen Strafrecht, Vermögensschäden und Anstellungsvertrag ab.
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