Gutachter
Der Begriff Gutachter bezeichnet keine offizielle Berufsbezeichnung, sondern eine berufliche Funktion. Jede Person die nachweislich ober ein bestimmtes und qualifiziertes Fachwissen verfügt kann daher ein Gutachten abgeben. Der Begriff Sachverständiger ist jedoch eine geschützte Berufsbezeichnung. Ein solcher verfügt über eine überdurchschnittliches Fachwissen. Man spricht in diesem Zusammenhang meist von einer besonderen Sachkunde. Sowohl Gutachter als auch Sachverständige spielen bei Rechtsstreitigkeiten oder privaten Meinungsverschiedenheiten eine sehr wichtige Rolle.
Gerade Straf- oder Verkehrsrechtsprozesse kommen in der Regel nicht ohne Gutachten aus. Ein Gutachter der in einem Gerichtsprozess bestellt wird, wird gemeinhin als Gerichtssachverständiger oder auch Gerichtsgutachter bezeichnet. Er kommt zum Zuge wenn den Konfliktparteien oder dem Richter das notwendige Fachwissen fehlt. Die Erstellung eines Gutachtens ist sehr teuer. Oft werden nicht nur ein, sondern mehrere Gutachten in einem Verfahren erstellt. Private Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel nicht nur die Gebühren für Zeugen und Rechtsanwälte, sondern auch die Honorare für Sachverständige und Gutachterkosten.
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