Gerichtsstand
Gerichtsstand oder Gerichtsort bezeichnet den Standort des zuständigen Gerichts nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren abläuft. Der Ort an dem das Gerichtsverfahren abgehalten wird, spielt auch für Personen die über eine private Rechtsschutzversicherung verfügen eine entscheidende Rolle, wenn es um die Frage der Kostenübernahme geht. Die Bestimmung des Ortes an dem ein Gerichtsverfahren stattfindet richtet sich nach drei Kriterien. Wenn eine natürliche Person an- oder beklagt wird, dann findet der Prozess in der Regel in einem Gericht statt, das zu dem Bezirk gehört in dem der Angeklagte derzeit wohnhaft ist.
Wird eine natürliche Person als Unternehmer oder eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort abgehalten an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist. Die gleiche Prozedur gilt, wenn sich das Gerichtsverfahren um ein Grundstück oder Gebäude dreht. Jedoch gibt es auch in spezielle Fälle. Wenn es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geht, kann der Fall auch in einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgt ist.
Bei Strafverfahren ist das Gericht zuständig in dessen Zuständigkeitsbereich die Straftat begangen wurde. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch das Strafverfahren in dem Bezirk einleiten in dem der Beschuldigte wohnhaft ist. Zudem steht es den Prozessbeteiligten frei sich einvernehmlich auf einen bestimmten Gerichtsstand zu einigen. Die Kriterien ob ein Versicherter einer Rechtsschutzversicherung an einem bestimmten, z.B. ausländischen Gerichtsstand Rechtsschutzleistungen in Anspruch nehmen kann, ist den Geschäftsbedingungen es jeweiligen Versicherungsvertrages zu entnehmen. Hier ist auf den Geltungsbereich zu achten. Allgemeines hierüber findet man auch in den allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung 2010(ARB). Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für einen Korrespondenzanwalt.
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