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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Leistungen der Hundehaftpflicht

Unter den Leistungen der Hundehaftpflicht bezeichnet man alle Versicherungsleistungen, die laut Versicherungsvertrag in einer Hundehaftpflichtversicherung enthalten sind. Welche Leistungen eine Hundehaftpflicht im Detail umfasst, kann jede Versicherungsgesellschaft selbst festlegen.

In der Regel werden durch die Hundehaftpflichtversicherung alle Haftpflichtschäden, die der Hund verursacht, bis zu einer vertraglich festgelegten Deckungssumme abgedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Personen-, Sach-, oder Vermögensschaden handelt.

 

Weitere Situationen, die in vielen Hundeversicherungen mitversichert sind, sind das Führen ohne Leine sowie die Betreuung des Hundes durch dritte Personen. Die Abdeckung des Fremdhüterrisikos ist besonders wichtig für alle Hundehalter, die ihre Hunde häufiger in die Obhut von Familienangehörigen oder anderen Personen geben.

 

Zu den relevanten Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung gehört des Weiteren die finanzielle Absicherung von Mietsachschäden. Darunter versteht man alle potenziellen Schäden, die der Hund in Mietswohnungen oder gemieteten Ferienhäusern verursacht.

 

Haftpflichtschutz für Auslandsaufenthalte mit Hund ist in der Regel ebenfalls ein Bestandteil der Hundehaftpflicht. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz für Reisen ins europäische Ausland im Regelfall unbefristet gilt, während er für Reisen außerhalb Europas meistens zeitlich befristet ist.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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