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Buchstabe A
Anzeigepflicht
Die Pflicht des Hundebesitzers, beim Abschluss einer Hundeversicherung wahrheitsgetreue Angaben zu machen, bezeichnet man als Anzeigepflicht. weiterlesen »
Ausfertigungsgebühr
Die Ausfertigungsgebühr ist ein Betrag, der beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung einmalig gezahlt werden muss. weiterlesen »
Auslandsschäden
Mit dem Begriff Auslandsschäden bezeichnet man Schäden, die ein Hund bei einem Aufenthalt im Ausland verursacht. weiterlesen »
Ausschlüsse
Ausschlüsse sind Schadensfälle, die in einer Hundehaftpflichtversicherung nicht mitversichert sind.
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Beitrag
Der Beitrag zur Hundehaftpflicht ist die Summe, welche nach Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung regelmäßig vom Versicherten gezahlt werden muss. weiterlesen »
Beitragsnachlässe
Beitragsnachlässe sind Vergünstigungen, die man in gewissen Fällen beim Versicherungstarif erhalten kann.
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Fremdhüterrisiko
Das Fremdhüterrisiko ist eine Regelung bei der Hundehaftpflicht, mit der auch Schäden abgedeckt werden, die der Hund in der Abwesenheit des Halters verursacht.
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Gefährdungshaftung
Unter Gefährdungshaftung versteht man, dass der Hundebesitzer grundsätzlich für alle Schäden verantwortlich ist, die der Hund verursacht.
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Hundechip
Der Hundechip ist ein Mikrochip, welcher der eindeutigen Identifizierung eines Hundes dient. weiterlesen »
Hundeführerschein
Der Hundeführerschein ist ein Dokument, mit dem ein Hundebesitzer nachweisen kann, dass er die nötige Fertigkeit für den Umgang mit dem eigenen Hund besitzt.
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Hundegesetz
Das Hundegesetz ist eine Sammlung gesetzlich verbindlicher Vorgaben zur Haltung von Haushunden.
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Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine gesetzlich festgesetzte Steuer, die für die private Haltung eines Hundes erhoben wird.
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Hundeversicherung im Ausland
Mit dem Auslandsschutz der Hundeversicherung ist der Haftpflichtschutz für den Hund außerhalb des Heimatlandes sichergestellt.
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Hundevollkasko
Die Hundevollkasko ist ein Versicherungspaket, das mehrere Arten der Hundeversicherung umfasst.
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Kampfhund
Ein Hund wird als Kampfhund bezeichnet, wenn er aufgrund seiner Rasse für besonders gefährlich gehalten wird. weiterlesen »
Kompetenznachweis
Der Kompetenznachweis gibt Auskunft über die Fertigkeiten eines Hundebesitzers hinsichtlich der Hundehaltung. weiterlesen »
Kündigungsfrist
Mit der Kündigungsfrist ist der letztmögliche Zeitpunkt gemeint, zu dem eine Versicherung ordentlich gekündigt werden kann. weiterlesen »
Mietsachschäden
Mietsachschäden liegen vor, wenn Schäden an gemieteten Wohnungen oder sonstigen privat genutzten Räumen verursacht werden. weiterlesen »
Rücktritt
Unter bestimmten Bedingungen haben sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch der Antragsteller das Recht auf einen Rücktritt von der Hundehaftpflicht.
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Schadenfall
Ein Schadenfall liegt vor, wenn ein Schaden an Personen, Gegenständen oder an Vermögenswerten verursacht wird. weiterlesen »
Scheinverbrecher
Mit dem Begriff Scheinverbrecher wird der Assistent eines Hundetrainers bezeichnet, welcher im Training mit dem Hund einen Verbrecher mimt.
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Schmerzensgeld
Unter dem Begriff „Schmerzensgeld“ versteht man den Schadensersatzanspruch für körperliche und seelische Beeinträchtigungen, die ein Unfall nach sich ziehen kann. weiterlesen »
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist eine vertraglich vereinbarte Summe, die der Versicherungsnehmer im Schadenfall zahlt.
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Sondertarife
Sondertarife sind vergünstigte Versicherungstarife, die an bestimmte Konditionen geknüpft sind.
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Stillschweigende Verlängerung
Die stillschweigende Verlängerung eines Versicherungsvertrags bedeutet, dass der Vertrag sich automatisch verlängert, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird.
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Ungewollter Deckakt
Der „ungewollte Deckakt“ findet statt, wenn eine Hündin ohne Zustimmung ihres Besitzers von einem Rüden gedeckt wird. weiterlesen »
Verjährung
Von Verjährung spricht man, sobald ab einem bestimmten Zeitpunkt nach einem Schadenfall kein Anspruch mehr auf Schadensersatz besteht.
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Versicherungssteuer
Die Versicherungssteuer ist der Steuerbetrag, der im Beitrag für die Hundehaftpflichtversicherung mit inbegriffen ist.
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Vertragsänderung
Unter dem Begriff Vertragsänderung versteht man die Abwandlung einer oder mehrerer Klauseln des Versicherungsvertrages.
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Welpen
Der Haftpflichtschutz für Welpen ist zeitlich befristet über die Versicherung des Muttertieres gewährleistet.
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Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht beschreibt das Recht des Antragstellers, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Versicherungsscheines den Versicherungsantrag zu widerrufen.
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Tarife, die es bei keinem anderen Vergleichsportal gibt
Kostenloser und anonymer Vergleich
Wichtige Fragen in Kürze
Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?
Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?
Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.
Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet.
Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.
Welche Schäden werden übernommen?
Welche Schäden werden übernommen?
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.
Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?
Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?
Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen
Was passiert wenn der Hund stirbt?
Was passiert wenn der Hund stirbt?
In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.