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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Vermögensschaden

Von einem Vermögensschaden spricht man, wenn der Geschädigte bei einem Schadenfall oder Unfall einen Schaden am eigenen Vermögen erleidet. Ferner unterscheidet man zwischen echten und unechten Vermögensschäden.

Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn der Schaden nicht in Folge eines Sach- oder Personenschadens entstanden ist. Als unecht bezeichnet man einen Vermögensschaden, wenn er in einem direkten kausalen Zusammenhang mit einer der anderen Schadensarten steht.

Ein Beispiel für einen echten Vermögensschaden ist die folgende Situation: Ein Hund wird vor einem Geschäft angeleint zurückgelassen, während der Hundehalter seinen Einkauf erledigt. Durch sein Knurren und Bellen hält er einige Personen davon ab, den Laden zu betreten. Der Besitzer des Geschäfts erleidet folglich einen Vermögensschaden, da er durch die Anwesenheit des Hundes weniger Umsatz macht.

Da der Hundehalter per Gesetz dazu verpflichtet ist, für alle Schäden aufzukommen, die der eigene Hund verursacht, empfiehlt sich der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Vermögensschäden werden normalerweise von der Hundehalterhaftpflicht abgedeckt.

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Versicherungssummen, so dass diese mit der Assekuranz individuell für jede Schadensart vereinbart werden können. Für Vermögensschäden ist es ratsam, eine Deckungssumme von mindestens 250000 Euro im Versicherungsvertrag festzusetzen.

Tipp: Jetzt günstige Hundehaftpflicht abschließen und optimal gegen Vermögensschäden abgesichert sein! Mit unserem kostenlosen Vergleich der Hundehalterhaftpflicht kein Problem! Einfach vergleichen und sparen!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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