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Hundehalterhaftpflicht Häufige Fragen

1. Wissenswertes rund um die Hundehaftpflicht

Für wen ist die Hundehaftpflicht sinnvoll?

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Hund verursacht worden sind. In manchen Bundesländern ist diese Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. » weiterlesen

Was ist vor dem Vertragsabschluss zu beachten?

Im Voraus sollten Sie unbedingt klären, ob es sich bei Ihrem Vierbeiner um einen "Kampfhund" handelt. » weiterlesen

2. Wann tritt die Hundehaftpflicht ein und wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Hier erfahren Sie, worauf Sie bei einem Schadensfall besonders achten müssen. » weiterlesen

Welche Kosten werden übernommen?

Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Hund verursacht werden. » weiterlesen

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Schäden am eigenen Eigentum oder am Halter selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zudem gibt es noch weitere Ausschlüsse. » weiterlesen

3. Leistungsumfang der Hundehaftpflichtversicherung

Auf welche Leistungen kommt es an?

Nicht unbedingt im Vertrag enthalten sind Zusatzoptionen, wie der ungewollte Deckakt oder das Fremdhüter-Risiko. Zusatzversicherungen sind oftmals sinnvoll. » weiterlesen

4. Versicherungssumme und Beiträge

Welche Deckungssummen sind sinnvoll?

Die Deckungssumme bei der Haftpflicht sollte in die Millionenhöhe gehen. » weiterlesen

Welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

Faktoren, wie Hunderasse und Anzahl der Tiere beeinflussen die Beitragsprämie der Versicherung. Es gibt aber auch Sparpotentiale. » weiterlesen

Welche Vorteile bringt ein Vergleich?

Um Geld zu sparen und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten, sollte ein Versicherungsvergleich vorgenommen werden. » weiterlesen

5. Steuerliche Behandlung der Hundehaftpflicht

Kann die Hundehaftpflicht von der Steuer abgesetzt werden?

Hier erfahren Sie, ob es möglich ist, die Beiträge zur Hundehaftpflichtversicherung steuerlich geltend zu machen. » weiterlesen

6. Kündigung und Wechsel

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Die Versicherung kann bis drei Monate vor Ablauf des Vertrages ordentlich gekündigt werden. In bestimmten Fällen verfügen Sie über ein Sonderkündigungsrecht. » weiterlesen

Was ist bei einem Wechsel zu beachten?

Zu beachten ist die Kündigungsfrist. Des Weiteren sollten keine zeitlichen Lücken entstehen, in der Sie keinen Versicherungsschutz haben. » weiterlesen

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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