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Übernimmt die Hundehaftpflicht auch die Kosten bei einem ungewollten Deckakt?

Ein ungewollter Deckakt liegt vor, wenn ein Rüde eine Hündin ohne Einverständnis ihres Halters deckt. Für Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, muss der Halter des Rüden in vollem Umfang aufkommen. Bei einem ungewollten Deckakt können hohe Kosten entstehen. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Kosten für den Abbruch bei Trächtigkeit
  • Kosten für eine tierärztliche Versorgung der Hündin
  • Langfristige Haltungs- und Versorgungskosten für die neugeborenen Hunde

Gehören Deckschäden zum Leistungsumfang der gewählten Hundehaftpflichtversicherung, übernimmt die Versicherung sämtliche Kosten, die dem fremden Hundehalter durch die Trächtigkeit seiner Hündin entstehen. Der Versicherungsschutz gilt manchmal auch bei einem gewollten Deckakt.

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