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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Ungewollter Deckakt

Der sogenannte „ungewollte Deckakt“ bezeichnet den Sachverhalt, dass ein Rüde eine Hündin ohne die Erlaubnis ihres Besitzers deckt. Für die Schäden, die aufgrund der daraus resultierenden Trächtigkeit entstehen können, muss der Besitzer des Rüden per Gesetz aufkommen.

Besagte Deckschäden können beispielsweise die Kosten für die Abtreibung oder die Aufzucht der unerwünschten Welpen umfassen. Ebenso zählt auch der vorübergehende Zuchtausfall einer trächtigen Hündin zu den möglichen Folgeschäden.

Um als Besitzer eines nicht kastrierten Rüden nach einem „ungewollten Deckakt“ die Schadensansprüche des geschädigten Besitzers der Hündin nicht selbst begleichen zu müssen, ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht ratsam. Der „ungewollte Deckakt“ und seine Folgekosten sind üblicherweise im Versicherungsschutz der Hundehaftpflichtversicherung mit inbegriffen.

Tipp: Ungewollter Deckakt erfolgt? Mit einer günstigen Hundehaftpflichtversicherung sind Sie gegen die Folgekosten abgesichert! Einfach kurz Hundehaftpflicht Vergleich Hundehaftpflicht durchführen und passendes Angebot auswählen! Ein Klick lohnt sich!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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