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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Verjährung

Mit dem Begriff „Verjährung“ bezeichnet man die gesetzliche Regelung, dass nach dem Eintreten eines Schadenfalls ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Schadensersatzforderungen mehr geltend gemacht werden können. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass ein Schadensverursacher dem Geschädigten nicht unbegrenzt lange Schadensersatz leisten muss, sondern lediglich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu Ausgleichszahlungen verpflichtet ist.

Wann genau ein Schadensfall verjährt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Üblicherweise erfolgt die regelmäßige Verjährung drei Jahre nach Eintreten des Schadenfalls. Sofern der Schadensverursacher über den Schaden nicht in Kenntnis ist und den Geschädigten nicht kennt, erfolgt die Verjährung des Schadens erst nach 10 Jahren.

Im Unterschied dazu verjähren manche Schäden erst nach 30 Jahren, nämlich solche, die beispielsweise eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit umfassen. Schäden dieser Art können zum Beispiel durch Kollisionen oder andere Unfälle mit Hunden entstehen. Folglich muss der Besitzer des verantwortlichen Hundes im extremsten Fall bis zu drei Jahrzehnte nach dem Eintreten des Schadens die Schadensersatzforderungen des Geschädigten erfüllen.

Da Schäden, die von Hunden verursacht werden, unter Umständen erst nach 30 Jahren endgültig verjähren, empfiehlt sich für jeden Hundebesitzer der Abschluss einer leistungsstarken Hundehaftpflichtversicherung, um im Zweifelsfall die hohen Schadensersatzansprüche nicht komplett selbst zahlen zu müssen.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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