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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Typische Schadensfälle

Typische Schadensfälle sind Vorfälle und Ereignisse, die in ähnlicher Form oft vorkommen und mit Haftpflichtschäden und Schadensersatzansprüchen verbunden sein können. Die Auflistung solcher Situationen ist zum Beispiel bei einer Hundehaftpflichtversicherung von Bedeutung, da im Versicherungsvertrag festgesetzt wird, welche Arten von Schäden von der Versicherung abgedeckt werden und unter welchen Rahmenbedingungen der Versicherungsschutz nicht greift. Beispielsweise werden Schäden, die vorsätzlich verursacht werden, nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung gibt es einige typische Schadensfälle. Eine Situation, in der es beispielsweise zu einem Haftpflichtschaden kommt, liegt vor, wenn ein Hund sich beim Spaziergang von der Leine losreißt und mit einem Fahrradfahrer oder einem Auto kollidiert. In diesem Fall muss grundsätzlich der Hundehalter beziehungsweise dessen Hundehaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.

Ein weiterer typischer Schadensfall kann eintreten, wenn zwei Hunde miteinander spielen und herumtoben. Diese Situation kann eskalieren, so dass ein Hund den anderen unter Umständen sogar schwerwiegend verletzt. In diesem Fall ist ebenfalls der Besitzer des verantwortlichen Hundes verpflichtet, die entstandenen Kosten zu begleichen.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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