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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Stillschweigende Verlängerung

Bei Versicherungsverträgen jeder Art gilt üblicherweise die sogenannte stillschweigende Verlängerung. Das bedeutet, dass sich der Versicherungsvertrag bei Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um einen festgelegten Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr, verlängert, sofern weder die Assekuranz noch der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis aktiv kündigt.

Tarife der Hundehaftpflichtversicherung beinhalten in der Regel ebenfalls eine stillschweigende Verlängerung. Diese Vereinbarung hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, dass er sich nicht selbst um die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses kümmern muss.

Wenn der Versicherte die Hundehaftpflichtversicherung kündigen möchte, muss er über die Kündigungsfristen informiert sein, damit die stillschweigende Verlängerung nicht erfolgt. Bei den meisten Tarifen besteht eine reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, das heißt die Kündigung muss spätestens bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein.

Außerhalb dieser Frist gilt unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht, mit dem die Hundehaftpflichtversicherung unabhängig von der regulären Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Wissenswert ist des Weiteren, dass die stillschweigende Verlängerung den Versicherungsanbieter nicht dazu berechtigt, willkürlich die Höhe des Versicherungsbeitrages anzuheben.

Tipp: Machen Sie noch heute den Hundehaftpflicht Vergleich und wählen Sie einfach das Angebot, das Ihnen am besten gefällt! Einmal vergleichen, langfristig sparen!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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