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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Kündigungsfrist

Der Begriff Kündigungsfrist bezeichnet im Versicherungswesen den Zeitpunkt, bis zu dem eine ordentliche Kündigung der Versicherung erfolgen kann. Im Falle der Hundehaftpflichtversicherung liegt die Kündigungsfrist für einen 1-Jahres-Vertrag bei drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Hundeversicherungen, für die ein 5-Jahres-Vertrag abgeschlossen wurde, können grundsätzlich frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden, wobei wiederum eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres gilt. Für 10-Jahres-Verträge ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende des fünften Versicherungsjahres möglich.

Unter bestimmten Bedingungen kann eine Hundeversicherung auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist eingereicht werden. Das sogenannte Sonderkündigungsrecht greift beispielsweise bei einer Anhebung der Versicherungsbeiträge, die nicht mit einer Erweiterung des Leistungsspektrums verbunden ist. In diesem Fall kann der Hundebesitzer die Versicherung innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Prämienerhöhung kündigen.

Auch im Schadenfall ist eine außerordentliche Kündigung der Hundeversicherung möglich. In diesem Fall kann das Versicherungsverhältnis sowohl vom Versicherungsnehmer als auch von der Assekuranz ohne Kündigungsfrist beendet werden.

Überdies kann der Versicherungsvertrag auch dann ohne Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der versicherte Hund verkauft wird oder verstirbt.

Ist Ihre Hundehaftpflichtversicherung viel zu teuer? Dann nutzen Sie die Kündigungsfrist, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln! Blitzschnell den Hundehaftpflichtversicherung Vergleich durchführen und kinderleicht eine preiswerte Hundehalterhaftpflicht finden! Sparen ist ganz einfach!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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