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Hundehaftpflicht

Auch wenn Ihr Hund "nur spielen" will: Zerreißt er doch einmal die Hose des Briefträgers oder beschädigt er im Übermut die teure Bodenvase der Nachbarin, hat er einen Schaden am Eigentum Dritter verursacht, für dessen Ersatz Sie als Hundehalter gerade stehen müssen. Richtig teuer - um nicht zu sagen Existenz bedrohend - wird es aber, wenn es sich um Personenschäden handelt. So kann es z.B. sein, dass Ihr Hund einen Unfall verursacht, bei dem Menschen verletzt oder sogar getötet werden. Ohne einen geeigneten Versicherungsschutz durch die Hundehaftpflicht kann dies für den Hundebesitzer nicht auszudenkende finanzielle Folgen haben.

Schützen Sie sich daher mit einer Hundeversicherung. Sie kommt für die Schadenersatzansprüche Dritter Ihnen gegenüber auf. Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 finden Sie schnell und unkompliziert den für Sie individuell günstigsten Anbieter für die Hundehaftpflicht. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich für Sie.

Hundehaftpflicht Ratgeber

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr vierbeiniger Freund niemandem ein Haar krümmen würde – ein Hund ist ein Tier, das von seinen Instinkten getrieben handelt. So kann ein Hund von jetzt auf gleich einen erheblichen Schaden anrichten - sei es am Eigentum oder auch am Körper einer dritten Person. Gegen diesen Fall sollten Sie unbedingt mit einer Hundehaftpflicht gewappnet sein. Denn als Hundehalter sind Sie für den Schaden verantwortlich und in vollem Umfang zu dessen Ersatz dem Geschädigten gegenüber verpflichtet.

Selbst der bravste Hund hat Instinkte

Auch wenn Sie sich sicher sind, dass Ihr Hund keiner Fliege was zu Leide tut: eine Hundeversicherung sollten Sie trotzdem abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Halter einer Dogge oder eines Dackels sind. Selbst der kleinste Hund kann schnell einmal einen großen Schaden anrichten. So kann auch er den Briefträger beißen oder den teuren Teppich der Großtante verunreinigen.

Verhalten im Schadenfall

Wenn es zu einem Schaden gekommen ist, sollte unverzüglich die Hundeversicherung Gesellschaft in Kenntnis gesetzt werden. Es ist die Pflicht des versicherten Hundebesitzers, als Verursacher detaillierte und wahrheitsgetreue Informationen über den Schaden gegenüber der Hundeversicherung zu machen. Falls er dies nicht tut, läuft er Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren. Auf der anderen Seite muss die geschädigte Person innerhalb einer Woche ihren Schadenersatzanspruch anzeigen. Die Schadenanzeige sollte nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Geschädigten verfasst und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Hundeversicherung Informationen

Möchten Sie sich über bestimmte Themen im Bereich Hundeversicherung genauer informieren? Dann werfen Sie einen Blick in unsere Artikelsammlung.

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Hundehaftpflicht FAQ

Sie sind Hundebesitzer und sind auf der Suche nach einer günstigen Hundeversicherung? Auch wenn Sie sich bereits ausführlich mit dem Thema Hundehaftpflicht befasst haben – es sind eventuell ein paar wissenswerte Punkte offen geblieben. Für diesen Fall sollten Sie unsere Rubrik "Häufige Fragen" zu Rate ziehen.

Was ist Fremdhüterrisiko?

Grundsätzlich hat der Halter des Hundes die Aufsichtspflicht und kann daher im Schadensfall haftbar gemacht werden. Die Hundehaftpflicht versichert jedoch nicht nur den Halter, sondern auch andere Personen, die den Hund beaufsichtigen. Hierzu gehören Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und Nachbarn, die den Hund ausführen. Diese Regelung ist in den Versicherungsbedingungen enthalten. Zu beachten ist jedoch, dass in diesen Fällen der Hundeführer an die Stelle des Versicherungsnehmers, also des Halters, rückt. Sollten jetzt Schäden an der Person des Hundeführers oder dessen Kleidung entstehen, haftet die Hundeversicherung nicht.

Was ist der ungewollte Deckakt?

Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zählt der ungewollte Deckakt zur sogenannten Gefährdungshaftung des Tierhalters. Rein rechtlich handelt es sich hierbei um einen Fall von Sachbeschädigung. Das Risiko des ungewollten Deckakts ist bei der Hundeversicherung meist im Basisschutz inbegriffen. Im Leistungsfall erstattet die Hundehaftpflicht die Kosten für die Abtreibung bzw. für den Tierarzt und für die Aufzucht der Welpen.

Hundehaftpflicht Lexikon

Wenn Sie sich über Hundehaftpflicht noch eingehender informieren möchten, erfahren Sie in unserem Online-Lexikon noch mehr über die Hundeversicherung. Vielleicht entdecken noch den ein oder anderen Begriff, den Sie noch nicht kannten oder zu dem Sie noch etwas wissen wollten.

Gefährdungshaftung

Hält eine Person einen Hund als Luxustier, so haftet er automatisch aus der Gefährdung heraus. Diese sogenannte Gefährdungshaftung bezieht sich auf außervertragliche Beziehungen. Der Hundehalter ist auch ohne ein schuldhaftes Handeln für einen Schaden verantwortlich und haftbar zu machen. Grund: Der Hundebesitzer schafft allein durch das Halten eines Hundes eine besondere Gefahrenquelle für seine Umwelt.

Risikoausschluss

Im Basisschutz der Privaten Hundehaftpflicht sind nicht automatisch alle Schäden, die von dem Hund verursacht werden, versicherbar. In diesen Fällen verweigert die Hundeversicherung in der Regel ihre Leistung: Schäden, die von Kampfhunden verursacht werden. Auch Schadenfälle, die entstehen, weil der Versicherungsnehmer eine eventuelle Leinen- oder Maulkorbpflicht missachtet hat, sind nicht versichert. Des Weiteren Eigenschäden (Hund beschädigt Gegenstände des Versicherungsnehmers selbst) sowie Schäden an gemieteten Sachen. Landwirtschaftlich bzw. betrieblich eingesetzte Tiere werden von vornherein von der Hundehaftpflicht abgelehnt.