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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Deckschaden

Mit dem Begriff Deckschäden werden alle Schäden bezeichnet, die in Folge eines Ungewollten Deckaktes − das heißt, wenn eine läufige Hündin gegen den Willen ihres Besitzers von einem Rüden gedeckt wird – entstehen können.

Deckschäden verursachen Kosten, die für die Abtreibung des unerwünschten Hundenachwuchses entstehen, beziehungsweise für die Aufzucht der Welpen, die aus dem ungewollten Deckakt hervorgehen.

Ein weiteres Beispiel für einen Deckschaden ist der sogenannte Zuchtausfall. Dies kann bedeuten, dass eine trächtige Rassehündin Welpen von einem Mischlingshund erwartet und somit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht für die Zucht mit dem dafür vorgesehenen Rasserüden genutzt werden kann. Dadurch entsteht dem Züchter ein Verdienstausfall.

Hundebesitzer, deren Hunde Deckschäden verursachen, sind per Gesetz dazu verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Um im Zweifelsfall die Schadensersatzforderung des geschädigten Hundebesitzers nicht aus eigener Tasche begleichen zu müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer guten Hundehaftpflichtversicherung, bei der besagte Schäden in den Versicherungsleistungen mit inbegriffen sind.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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