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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Welpen

Grundsätzlich gilt, dass ein Haftpflichtschutz für Welpen zunächst über die Hundehaftpflicht des Muttertieres besteht, sofern eine solche Versicherung überhaupt abgeschlossen wurde.

Bis zu welchem Lebensalter ein Hund noch als Welpe gilt und somit über die Hundemutter mitversichert werden kann, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Je nach Assekuranz gilt der Haftpflichtschutz für Welpen, bis der Junghund zwischen sechs und zwölf Monate alt ist. Es ist daher für den Hundehalter ratsam, sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, inwieweit beziehungsweise wie lange die Welpen über das Muttertier im eigenen Versicherungsvertrag mitversichert werden können.

Sobald der Haftpflichtschutz für Welpen erlischt, empfiehlt es sich, für den jungen Hund eine eigene Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Wissenswert ist überdies, dass keine Versicherung über das Muttertier mehr möglich ist, sobald der Welpe den Besitzer wechselt.

Tipp: Haftpflichtschutz für Welpen gesucht? Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Hundehaftpflicht Vergleich finden Sie blitzschnell und kinderleicht die passende Offerte!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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