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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Vertragsänderung

Der Begriff Vertragsänderung bezeichnet jede Erneuerung der Vertragsbedingungen eines Versicherungsvertrages, zum Beispiel bei einer Hundehaftpflichtversicherung. Hierbei kann es sich zum einen um reine Formalitäten handeln, zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer eine neue Adresse oder eine neue Bankverbindung hat.

Zum anderen kann eine Vertragsänderung auch Modifikationen der Vertragskonditionen umfassen, welche von Seiten der Versicherungsgesellschaft vorgenommen werden, zum Beispiel hinsichtlich der Beitragshöhe. Außerdem kann auch der Umfang der Versicherungsleistungen modifiziert werden.

Wenn eine Änderung der Versicherungskonditionen von Seiten der Assekuranz festgesetzt wird, hat der Versicherungsnehmer im Regelfall das Recht, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monates nach Kenntnisnahme der neuen Konditionen zu kündigen.

Eine Situation, in der ein Versicherungsanbieter unter Umständen eine Vertragsänderung vornimmt, kann dann eintreten, wenn der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss nachweislich falsche Angaben gemacht hat, wodurch er unberechtigterweise vergünstigte Konditionen erhalten hat. In diesem Fall kann die Versicherung den Versicherungsbeitrag neu berechnen, was unter Umständen zu einer Beitragserhöhung führt.

Tipp: Ist Ihre Hundehalterhaftpflicht aufgrund einer Vertragsänderung teurer geworden? Wechseln Sie noch heute den Anbieter! Mit einem Vergleich der Hundehaftpflicht schnell und einfach eine günstige Hundeversicherung finden!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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