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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Beitragsnachlässe

Unter bestimmten Bedingungen kann man bei der Hundehaftpflichtversicherung und anderen Arten der Hundeversicherung Beitragsnachlässe erhalten, welche sich positiv auf die Höhe des Versicherungsbeitrages auswirken. Es gibt zahlreiche Faktoren, die für eine Ermäßigung ausschlaggebend sein können.

Beitragsnachlässe werden von vielen Assekuranzen beispielsweise dann angeboten, wenn mehrere Hunde des gleichen Besitzers zusammen versichert werden, zum Beispiel zwei Welpen und ein Muttertier.

Für Hunde, die eine spezielle Funktion erfüllen, offerieren einige Versicherungsunternehmen beim Abschluss einer Hundeversicherung ebenfalls Vergünstigungen. Hunde, für die häufig ermäßigte Versicherungstarife erhältlich sind, sind unter anderem Therapiehunde, Blindenhunde und Rettungshunde.

Des Weiteren sehen manche Versicherungstarife ab einem bestimmten Zeitraum der Schadensfreiheit ebenfalls Beitragsnachlässe vor. Das bedeutet, dass der Versicherungsbeitrag niedriger wird, wenn der Hund innerhalb eines vorher festgesetzten Zeitraumes keinen Versicherungsschaden verursacht hat.

Wenn der Versicherungsnehmer sich für die Option der Selbstbeteiligung im Schadenfall entscheidet, erhält er dafür ebenfalls eine Ermäßigung beim Versicherungsbeitrag. Manche Assekuranzen bieten auch Beitragsnachlässe an, wenn der Versicherungsnehmer sich zu einer Mindestdauer des Versicherungsverhältnisses verpflichtet.

Tipp: Noch heute einen Vergleich der Hundehaftpflichtversicherung durchführen und mögliche Beitragsnachlässe nutzen! Geld sparen ist kinderleicht!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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