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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Beitrag

Unter dem Beitrag zur Hundehaftpflicht versteht man den Betrag, welcher nach Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung in regelmäßigen Abständen vom Versicherungsnehmer an die Assekuranz gezahlt werden muss.

Wie hoch der Versicherungsbeitrag im Einzelfall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche bei der Berechnung des Versicherungstarifes berücksichtigt werden. Kriterien, die hierbei einflussnehmend sein können, sind unter anderem das Alter und die Rasse des Hundes.

Auch die individuellen Versicherungsklauseln sind für die Beitragshöhe von Bedeutung. Wenn sich der Versicherungsnehmer beispielsweise für einen Vertrag mit Selbstbeteiligung entscheidet, kann er mit Vergünstigungen rechnen.

Was die Deckungssummen für die verschiedenen Arten von Schäden betrifft, gilt für den Beitragshöhe der Hundehaftpflicht: Je höher die gewünschten Versicherungssummen sind, umso kostspieliger ist der Versicherungstarif.

Manche Versicherungsgesellschaften offerieren darüber hinaus spezielle vergünstigte Konditionen, zum Beispiel für Hundehalter, die ein gewisses Mindestalter haben oder einer bestimmten Berufsgruppe angehören.

Wer mehrere Hunde gleichzeitig versichern möchte, hat ebenfalls die Möglichkeit, eine Vergünstigung auszuhandeln.

Tipp: Um schnell und problemlos das beste und günstigste Angebot für eine Hundehaftpflichtversicherung zu finden, empfiehlt es sich, einen kostenlosen und unverbindlichen Hundehaftpflicht Vergleich durchzuführen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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