Unter dem Begriff Deckungssumme − oder auch Versicherungssumme genannt − versteht man den im Versicherungsvertrag festgesetzten Betrag, der von der Assekuranz bei einem Versicherungsschaden gezahlt werden muss. Je nachdem, ob es sich um einen Personen-, Sach-, oder Vermögensschaden handelt, können unterschiedliche Deckungssummen vereinbart werden.
Im Gegensatz zu einigen anderen Haftpflichtversicherungen existiert für die Hundehaftpflichtversicherung keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung. Das bedeutet, dass jede Assekuranz bei ihren Versicherungstarifen selbst entscheiden kann, in welcher Höhe sie die Versicherungssumme für die verschiedenen Arten von Schäden ansetzt.
Aus diesem Grund sollte man bei der Wahl der Hundehaftpflichtversicherung darauf achten, einen günstigen Tarif mit möglichst hohen Deckungssummen auszuwählen. Hierbei kann ein kostenloser und unverbindlicher Online Vergleich helfen, mit dem sich schnell und einfach die Offerte mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis finden lässt.
Für Personen- und Sachschäden sollte die ideale Hundehaftpflicht jeweils eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro garantieren. Für Vermögensschäden empfiehlt sich eine Versicherungssumme von mindestens 250000 Euro.
Im Regelfall gilt, dass ein Versicherungsschaden mit der vereinbarten Deckungssumme abgedeckt ist. Wenn der versicherte Hund jedoch innerhalb eines Jahres mehrere Schäden der gleichen Art verursacht, behalten es sich manche Assekuranzen vor, insgesamt lediglich den doppelten Betrag der Deckungssumme zu zahlen.
Tipp: Preise der Hundehaftpflicht vergleichen und preiswerte Police abschließen! Ganz einfach und schnell niedrigen Versicherungsbeitrag mit hoher Deckungssumme finden!