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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Deckungssumme

Unter dem Begriff Deckungssumme − oder auch Versicherungssumme genannt − versteht man den im Versicherungsvertrag festgesetzten Betrag, der von der Assekuranz bei einem Versicherungsschaden gezahlt werden muss. Je nachdem, ob es sich um einen Personen-, Sach-, oder Vermögensschaden handelt, können unterschiedliche Deckungssummen vereinbart werden.

Im Gegensatz zu einigen anderen Haftpflichtversicherungen existiert für die Hundehaftpflichtversicherung keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung. Das bedeutet, dass jede Assekuranz bei ihren Versicherungstarifen selbst entscheiden kann, in welcher Höhe sie die Versicherungssumme für die verschiedenen Arten von Schäden ansetzt.

Aus diesem Grund sollte man bei der Wahl der Hundehaftpflichtversicherung darauf achten, einen günstigen Tarif mit möglichst hohen Deckungssummen auszuwählen. Hierbei kann ein kostenloser und unverbindlicher Online Vergleich helfen, mit dem sich schnell und einfach die Offerte mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis finden lässt.

Für Person en- und Sach schäden sollte die ideale Hundehaftpflicht jeweils eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro garantieren. Für Vermö gensschäden empfiehlt sich eine Versicherungssumme von mindestens 250000 Euro.

Im Regelfall gilt, dass ein Versicherungsschaden mit der vereinbarten Deckungssumme abgedeckt ist. Wenn der versicherte Hund jedoch innerhalb eines Jahres mehrere Schäden der gleichen Art verursacht, behalten es sich manche Assekuranzen vor, insgesamt lediglich den doppelten Betrag der Deckungssumme zu zahlen.

Tipp: Preise der Hundehaftpflicht vergleichen und preiswerte Police abschließen! Ganz einfach und schnell niedrigen Versicherungsbeitrag mit hoher Deckungssumme finden!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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