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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Sachschaden

Von einem Sachschaden spricht man, wenn ein Gegenstand durch äußere Einflüsse beschädigt oder gänzlich zerstört wird. Ein Hund kann einen Sachschaden hervorrufen, indem er das Eigentum eines Dritten beschädigt. Beispiele hierfür sind das Umkippen einer Vase und oder das Zerreißen von Kleidungsstücken.

Da der Hundehalter für alle vom Hund verursachten Sachschäden am Eigentum anderer Personen haften muss, empfiehlt sich der Abschluss einer günstigen und leistungsstarken Hundehaftpflichtversicherung, um im Schadensfall potenzielle Schadensersatzforderungen nicht oder zumindest nicht vollständig aus eigener Tasche begleichen zu müssen.

Im Gegensatz zu anderen Haftpflichtversicherungen gibt es für die Hundehalterhaftpflicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Mindestdeckungssumme. Es empfiehlt sich jedoch, mit dem Versicherungsanbieter für Sachschäden eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro zu vereinbaren.

Wissenswert ist außerdem, dass die Hundehaftpflichtversicherung nur bei Schäden greift, die am Eigentum dritter Personen entstehen. Schäden, die der Hund am Eigentum des Hundehalters oder seiner Angehörigen verursacht, werden von der Versicherung nicht abgedeckt.

Jetzt günstige Hundeversicherung abschließen und gegen Sachschäden abgesichert sein! Einfach Vergleich der Hundehalterhaftpflicht durchführen und in Sekundenschnelle die passende Offerte finden! Geld sparen ist nicht schwer!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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