Von einem Sachschaden spricht man, wenn ein Gegenstand durch äußere Einflüsse beschädigt oder gänzlich zerstört wird. Ein Hund kann einen Sachschaden hervorrufen, indem er das Eigentum eines Dritten beschädigt. Beispiele hierfür sind das Umkippen einer Vase und oder das Zerreißen von Kleidungsstücken.
Da der Hundehalter für alle vom Hund verursachten Sachschäden am Eigentum anderer Personen haften muss, empfiehlt sich der Abschluss einer günstigen und leistungsstarken Hundehaftpflichtversicherung, um im Schadensfall potenzielle Schadensersatzforderungen nicht oder zumindest nicht vollständig aus eigener Tasche begleichen zu müssen.
Im Gegensatz zu anderen Haftpflichtversicherungen gibt es für die Hundehalterhaftpflicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Mindestdeckungssumme. Es empfiehlt sich jedoch, mit dem Versicherungsanbieter für Sachschäden eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro zu vereinbaren.
Wissenswert ist außerdem, dass die Hundehaftpflichtversicherung nur bei Schäden greift, die am Eigentum dritter Personen entstehen. Schäden, die der Hund am Eigentum des Hundehalters oder seiner Angehörigen verursacht, werden von der Versicherung nicht abgedeckt.
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