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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Personenschaden

Von einem Personenschaden spricht man, wenn ein Mensch durch einen Unfall oder ein anderes Ereignis körperlichen Schaden erleidet. Beispielsweise liegt ein solcher Schaden vor, wenn eine Person von einem Hund gebissen wird.

Der Hundehalter ist per Gesetz dazu verpflichtet, für jeden Personenschaden zu haften, den der eigene Vierbeiner verursacht. Bei schwerwiegenden Personenschäden können nicht nur Kosten für die unmittelbare medizinische Versorgung der Verletzung anfallen, sondern mitunter werden auch hohe Schadensersatzforderungen für den Arbeitsausfall des Geschädigten geltend gemacht.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, über eine leistungsstarke Hundehaftpflichtversicherung zu verfügen, um im Fall der Fälle mögliche Folgekosten nicht vollständig aus eigener Tasche begleichen zu müssen.

Anders als bei anderen Haftpflichtversicherungen gibt es für die Hundehaftpflichtversicherung keine gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Daher sollte man beim Abschluss einer Hundeversicherung darauf achten, eine möglichst hohe Deckungssumme mit der Assekuranz zu vereinbaren. Für Personenschäden sollte eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro im Versicherungsvertrag festgesetzt werden.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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