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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist der im Versicherungsvertrag festgesetzte Betrag, den der Versicherungsnehmer bei einem Schadenfall oder Unfall selbst zahlen muss. Es steht dem Versicherten frei, ob und in welcher Höhe er eine Selbstbeteiligung wählt.

Wenn man sich als Versicherungsnehmer für einen Tarif mit Selbstbeteiligung entscheidet, muss man im Schadenfall die vereinbarte Summe zahlen, der mögliche Restbetrag wird dann von der Assekuranz übernommen.

Wer sich beispielsweise im Rahmen einer Hundeversicherung für eine Selbstbeteiligung entscheidet, erhält im Gegenzug eine Ermäßigung bei der Versicherungsprämie. Allgemein gilt: Je höher die gewählte Selbstbeteiligung ist, umso günstiger fällt der Versicherungsbeitrag aus.

Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht mit Selbstbeteiligung empfiehlt sich vor allem, um gegen größere beziehungsweise kostspieligere Schäden optimal abgesichert zu sein. Bei kleineren Schäden, bei denen der zu zahlende Betrag womöglich schon allein durch die Selbstbeteiligung ohne Zuzahlung der Versicherung abgedeckt ist, ist ein Tarif ohne Selbstbeteiligung sinnvoller.

Vor dem Abschluss einer Hundehaftpflicht sollte man daher die Vorteile und Nachteile der Selbstbeteiligung abwägen und sich überlegen, ob man hauptsächlich kleinere oder größere Schäden abgesichert wissen möchte.

Ob mit oder ohne Selbstbeteiligung: Jetzt kostenlosen Vergleich der Hundeversicherung durchführen und in Sekundenschnelle preiswerte Hundehaftpflicht finden! Geld sparen ist kein Problem!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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