Kundenbereich

Kostenlose Beratung

0800 - 755 455 411

Mo. bis So. 8:00 - 20:00 Uhr

Sie sind hier:

Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Schmerzensgeld

Mit dem Begriff „Schmerzensgeld“ bezeichnet man finanzielle Ausgleichsforderungen für physische und psychische Beschwerden, die in Folge von unfallbedingten, körperlichen Verletzungen entstehen können.

Eine typische Situation, in der es zu Schmerzensgeldforderungen kommen kann, ist gegeben, wenn ein Hund auf der Straße einen Fußgänger angreift und diesem in die Hand beißt. Der Geschädigte kann einen finanziellen Ausgleich als Entschädigung für seine körperlichen Schmerzen verlangen. Außerdem kann der Unfall mit dem Hund auch zu seelischen Beschwerden führen, zum Beispiel wenn die Hand dauerhaft entstellt bleibt und der Betroffene extrem unter seinem eigenen Erscheinungsbild leidet. Auch dafür können nachträglich Schmerzensgeldforderungen eingereicht werden.

Aufgrund der gesetzlich festgelegten Gefährdungshaftung muss der Hundehalter grundsätzlich für alle Schäden haften, die sein Hund verursacht. Um im Fall der Fälle die kostspieligen Ausgleichsansprüche nicht komplett selbst begleichen zu müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer günstigen und leistungsstarken Hundehaftpflichtversicherung. Die Zahlung von Schmerzensgeld gehört üblicherweise zu den Leistungen der Hundehaftpflicht.

Jetzt blitzschnell Haftpflicht für Hunde vergleichen und gegen Forderungen nach Schmerzensgeld abgesichert sein! Mit unserem kostenlosen Online Vergleich finden Sie kinderleicht eine günstige Hundehaftpflicht!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Kostenlose Beratung

0800 - 755 455 411
Mo. bis So. 8:00 - 20:00 Uhr

tierhalter@check24.de

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Umfassender Marktvergleich:
    Liste der teilnehmenden Tarife
  • Tarife, die es bei keinem anderen Vergleichsportal gibt
  • Kostenloser und anonymer Vergleich

Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

CHECK24 PARTNER

...und viele weitere