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Schmerzensgeld

Mit dem Begriff „Schmerzensgeld“ bezeichnet man finanzielle Ausgleichsforderungen für physische und psychische Beschwerden, die in Folge von unfallbedingten, körperlichen Verletzungen entstehen können.

Eine typische Situation, in der es zu Schmerzensgeldforderungen kommen kann, ist gegeben, wenn ein Hund auf der Straße einen Fußgänger angreift und diesem in die Hand beißt. Der Geschädigte kann einen finanziellen Ausgleich als Entschädigung für seine körperlichen Schmerzen verlangen. Außerdem kann der Unfall mit dem Hund auch zu seelischen Beschwerden führen, zum Beispiel wenn die Hand dauerhaft entstellt bleibt und der Betroffene extrem unter seinem eigenen Erscheinungsbild leidet. Auch dafür können nachträglich Schmerzensgeldforderungen eingereicht werden.

Aufgrund der gesetzlich festgelegten Gefährdungshaftung muss der Hundehalter grundsätzlich für alle Schäden haften, die sein Hund verursacht. Um im Fall der Fälle die kostspieligen Ausgleichsansprüche nicht komplett selbst begleichen zu müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer günstigen und leistungsstarken Hundehaftpflichtversicherung. Die Zahlung von Schmerzensgeld gehört üblicherweise zu den Leistungen der Hundehaftpflicht.

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