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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Fremdhüterrisiko

Mit dem sogenannten Fremdhüterrisiko ist eine bestimmte Versicherungsklausel im Rahmen einer Hundehaftpflichtversicherung gemeint. Diese Regelung sieht vor, dass auch solche Haftpflichtschäden abgedeckt sind, die zustande kommen, wenn der Hund für einen bestimmten Zeitraum nicht vom Versicherungsnehmer, sondern von einer anderen Person beaufsichtigt wird.

In der Regel deckt eine Hundehaftpflichtversicherung nur solche Schäden ab, die unter der Aufsicht des Versicherungsnehmers entstehen. Da es mitunter auch vorkommen kann, dass ein Hund zeitweise nicht von seinem Halter, sondern von einer anderen Aufsichtsperson betreut wird, kann das Fremdhüterrisiko in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden. Dadurch werden auch Schäden, die in Abwesenheit des Versicherungsnehmers entstehen, von der Assekuranz finanziell abgedeckt. Welche Personen als vorläufige Hundebetreuer eingesetzt werden, liegt in der Entscheidung des Hundebesitzers.

Wer bereits beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung weiß, dass er seinen Hund des Öfteren in die Obhut von Verwandten, Freunden, Nachbarn oder sonstigen Personen geben wird, sollte bei der Wahl der Hundeversicherung unbedingt darauf achten, einen Versicherungstarif inklusive Fremdhüterrisiko zu wählen. Bei der Suche nach dem passenden Versicherungsangebot kann ein kostenloser und unverbindlicher Online Vergleichsrechner helfen.

Tipp: Wählen Sie eine Hundehaftpflicht mit integriertem Fremdhüterrisiko, um umfassend abgesichert zu sein! Jetzt Hundehalterhaftpflicht Vergleich durchführen und viel Zeit und Geld sparen!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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