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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Gefährdungshaftung

Mit dem Begriff Gefährdungshaftung bezeichnet man die Pflicht des Hundebesitzers, für jeden Schaden zu haften, den der Hund verursacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Halter selbst auch Schuld an dem Schaden trifft.

Anders gesagt bedeutet dies, dass der Hundebesitzer auch für durch den Hund entstandene Schäden aufkommen muss, wenn der Besitzer selbst nicht in irgendeiner Weise fahrlässig gehandelt hat. Dass der Halter dennoch für Schäden haften muss, die er nicht selbst verschuldet hat, wird dadurch gerechtfertigt, dass der bloße Besitz eines Hundes prinzipiell bereits eine Gefahr für das nähere Umfeld darstellt.

Im Hinblick auf die Gefährdungshaftung empfiehlt es sich, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dadurch wird sichergestellt, dass man bei potenziellen Schadensfällen die Folgekosten nicht aus eigener Tasche bezahlen muss.

Im Versicherungsvertrag wird die genaue Höhe der Versicherungssumme für jede Art von Schaden festgelegt. Wenn nun der Fall eintritt, dass die Vorschrift der Gefährdungshaftung greift, ist der Hundebesitzer mit der entsprechenden Hundehaftpflichtversicherung finanziell abgesichert.

Kostenlos und kinderleicht Hundeversicherung im Vergleich ansehen und passende Offerte finden! Günstige Hundehaftpflicht abschließen und in Situationen der Gefährdungshaftung gut versichert sein!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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